Das Portal Laleggepertutti.it berichtete über die Frage einer Person, die die Geschichte erzählte, die ihm kürzlich passiert ist. Zwei Polizisten drangen in sein Haus ein und wurden übergeben zwei Schrotflinten, trotz der regelmäßigen Reklamation zum Zeitpunkt des Kaufs. Tatsächlich vergaß der Mann, die Beschwerde danach zu wiederholen Wohnsitzwechsel vor mehr als zehn Jahren, immer noch in derselben Gemeinde.
Die Agenten informierten daraufhin die Lieferung zur Verschrottung von Waffen um eine Weiterleitung der Beschwerde und das daraus folgende Strafverfahren zu vermeiden. Worum geht es genau? Nach der Orientierung des Kassationsgerichts wird der Verstoß mit bestraft eine Geldstrafe von bis zu 206 Euro und eine Freiheitsstrafe von bis zu drei MonatenDoch seit einiger Zeit beschreiten immer mehr Waffenbesitzer den Weg des sogenannten „Scrapping“.
Gesetzesänderungen und insbesondere die Vorlagepflicht ärztliches Attest die die von der TULPS vorgesehene psycho-physische Eignung bescheinigen, haben mehrere Bürger dazu veranlasst, ihre Waffen oder Teile davon mit der Absicht abzugeben, sie abzugeben. In diesen Fällen Wenden Sie sich an die Polizei oder die Carabinieri die für das Gebiet verantwortlich sind. Anschließend leiten die Polizeiämter das Verschrottungsverfahren bei den Artilleriedirektionen ein.