Das nationale Gesetz 157/92 definiert die Planung für die programmierte Jagd und sanktioniert dafür sowohl die regionalen als auch die provinziellen Aktivitäten.
Diese Verwaltungen sind für die Wildtier- und Jagdplanung mit einer dem Nationalen Institut für Wildtiere (INFS) zugewiesenen Orientierungsfunktion zuständig. Diese Aktivität nimmt die Form des Schutzes von Arten durch ihre Überwachung und die Festlegung korrekter Probenahmepläne an.
Die Gesetzgebung unterteilt das Staatsgebiet in prozentuale Anteile:
Seit dem 20 bis 30% für den vollständigen Schutz der Fauna bestimmt.
Bis zu einem maximal 15% bestimmt für private Jagdeinrichtungen, in denen unter anderem Schutztätigkeiten für einige Arten ausgeübt werden.
Der verbleibende Teil ist für die geplante Verwaltung der Jagdtätigkeit bestimmt.
AKTIVITÄTEN DER REGIONEN
Dabei legen die Regionen die Kriterien und Richtlinien fest und die Landesverwaltungen sorgen für die Ausarbeitung von Detailplänen.
Jeder von den Regionen definierte Wildtierplan hat eine Dauer von 5 Jahre und definiert:
Art der Nutzung des agro-forstwirtschaftlich-pastoralen Territoriums für jede Provinz, die die maximale Fläche vorschreibt, die für den Schutz der Fauna vorgesehen ist
Koordinierungskriterien der Wildtierpläne der einzelnen Bundesländer.
Richtlinien für die Institute für Schutzoasen, Aufstockungs- und Fanggebiete und öffentliche Wildtierreproduktionszentren.
Kriterien zur Bestimmung der Gebiete bestimmt für Jagdfarmen, Jagdfarmen und private Zentren für die Reproduktion von Wildtieren.
Die Richtlinien der Entschädigung für Landwirte und der Schäden, die ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zugefügt werden, zum Schutz und zur Wiederherstellung von Lebensräumen und zur Vermehrung der Fauna.
Die Identifizierung von Arten, die zur sesshaften Fauna gehören besonderem Schutz bedürfen.
Die Eingriffsrichtlinien für die Ausgleich faunistischer Ungleichgewichte.
Die Abgrenzungs- und Verwaltungskriterien von territoriale Jagdgebiete und alpine Gebiete.
Die Kriterien zur Identifizierung der Gebiete, in denen die Jagd verboten ist (§ 13 Abs. 3) bis wir den bestimmten prozentualen Anteil erreicht haben.
Die Richtlinien für die Jagd in Gebieten a spezifische Verordnung (SPA).
AKTIVITÄTEN DER PROVINZEN
In Übereinstimmung mit den Kriterien, die von den Regionalen Jagdwildplänen vorgegeben werden, erlassen die Provinzialverwaltungen die Landeswildjagdpläne, die ebenfalls die Dauer von haben 5 Jahre.
Darin definieren die Provinzen:
Die Schutzoasen.
Die Wiederauffüllungs- und Erfassungsbereiche.
Öffentliche Zentren für die Reproduktion von Wildtieren.
Private Wildtierzuchtzentren in freier Wildbahn.
Die Zonen für Training, Training und Wettbewerbe von Hunden, die ihre Aktivität in Bezug auf Oberflächen und Zeiträume regulieren.
Lebensraumverbesserungspläne.
Die Aktivitäten der Platzierung von Wildtieren.
Die Kriterien für die Entschädigung geschädigter landwirtschaftlicher Tätigkeiten.
Anreize für Eigentümer oder Pächter landwirtschaftlicher Flächen, die sich für die Wiederherstellung und den Schutz von Lebensräumen einsetzen.
Die Bereiche, in denen es möglich ist, die Genehmigungen für die Ausübung von Festanstellungen zu vergeben.