JAGDKALENDER: Im AbruzzenAuf dem zu den Territorial Hunting Areas (ATC) gehörenden Gebiet wird die Jagdsaison durch folgende Bestimmungen geregelt:
KAPITEL A) JAGDARTEN UND JAGDZEITEN
Wachtel (Coturnix coturnix): im September an den folgenden festen Tagen 11, 12, 19, 25 und 26, mit Jagdzeitbeschränkungen für 11 und 12 bis 13:00 Uhr. Auch die Wachteljagd ist vom 2. Oktober bis 29. November 2021 möglich. Die Wachteljagd ist in den Natura 2000-Gebieten vom 2. Oktober bis 31. Oktober erlaubt. Die Jagdgebietssektoren können das Übungsgebiet für die Wachteljagd abgrenzen.
Fagian (Phasianus colchicus): vom 2. Oktober 2021 bis 31. Januar 2022. Die Fasanenjagd ist in den Natura-2000-Gebieten vom 2. Oktober bis 29. November gestattet. Die Jagdgebietssektoren können das Übungsgebiet der Fasanenjagd abgrenzen. In den Monaten Dezember und Januar ist die Jagd ausschließlich in den Gebietsverwaltungseinheiten (Wildjagdunternehmen, alle Bezirke innerhalb des ATC) erlaubt, die eine standardisierte Überwachung der Populationen, die Schätzung der jährlichen Gewinnsteigerung und die Ausarbeitung eines Rückzugs durchführen Plan, der der Bevölkerungsdynamik entspricht, und die Einführung von Kontrollmechanismen, die die Einhaltung des programmierten Plans ermöglichen. Der Plan muss von der ISPRA befürwortet werden. Das Sammeln der Art ist auch in agrartouristischen Jagdfarmen innerhalb der im Gesetz 157/92, Art. 18, festgelegten Höchstfrist zulässig.
Felsen-Rebhuhn (Alectoris graeca): vom 2. Oktober bis 28. November 2021. Die Jagd auf die Art kann nur gemäß den Anforderungen von KAPITEL E-Coturnice durchgeführt werden.
Graues Rebhuhn (Perdix perdix): vom 2. Oktober bis 29. November 2021. Die Jagd auf diese Art kann nur gemäß den Bestimmungen von KAPITEL G – Rebhuhn durchgeführt werden.
Kapuzenkrähe (Corvus corone cornix), Elster (Pica pica), Eichelhäher (Garrulus Glandarius): in der Voreröffnung am 4., 5., 11. und 12. September 2021 und in der Eröffnung vom 19. September 2021 bis 13. Januar. Im September ist die Jagd auf diese Art ausschließlich in Form von Hinterhalten gestattet. In den Natura-2000-Gebieten ist die Voreröffnung der Jagdtätigkeit nicht gestattet.
Amsel (Turdus merula): vom 19. September bis 30. Dezember 2021.
Wilde Turteltaube (Streptopelia turtur): im September an den folgenden festen Tagen 4,5,19, 25, 26, 4 und 5, mit Jagdzeitbeschränkungen für 13 und 00 bis 2:31 Uhr. Die Turteltaubenjagd kann dann vom 2021. Oktober bis 2000. Oktober XNUMX durchgeführt werden. Die Jagd im September kann nur im Hinterhaltmodus durchgeführt werden. In den Natura XNUMX-Gebieten ist die Turteltaubenjagd ausgesetzt.
Cesena (Turdus pilaris), Singdrossel (Turdus philomelos), Roter Flügel (Turdus iliacus): vom 2. Oktober bis 20. Januar 2022.
Holztaube (Columba palumbus): vom 2. Oktober bis 10. Februar 2022. Vom 21. Januar bis 10. Februar 2022 ist die Jagd nur in Form der Pirsch erlaubt. Darüber hinaus darf die Jagd ab dem 21. Januar 2022 ausschließlich von Absteckplätzen aus erfolgen, die mindestens 500 Meter von den von Wasservögeln frequentierten Feuchtgebieten entfernt liegen. Mit Ausnahme der ZSC/SCI- und SPA-Gebiete ist die Verwendung der Zuchttaube als Live-Anruf zur Pirsch auf die Art gestattet. In den Natura-2000-Gebieten ist die Jagd auf Ringeltauben im Januar ausschließlich in Form der Pirsch erlaubt.
Hase (Lepus europaeus): vom 2. Oktober bis 20. Dezember 2021. Die Jagd auf diese Art kann nur gemäß den Bestimmungen von KAPITEL F – Hase durchgeführt werden.
Fuchs (Vulpes vulpes): Streunerabgabe durch Einzeljäger 2. Oktober 31. Dezember 2021; Jagd in organisierten Teams mit Hilfe von Pirschhunden 2. Oktober 2021 31. Januar 2022. Im Monat Januar kann die Jagd auf die Art durch Betriebsanweisungen für den Einsatz von Pirschhunden ausgeübt werden, die vom ATC nach Rücksprache mit der Region erstellt wurden.
Waldschnepfe (Scolopax Rusticola): vom 2. Oktober bis 20. Januar 2022. Die Jagd darf nur nach den in KAPITEL D-Waldschnepfe aufgeführten Vorschriften durchgeführt werden. Die Waldschnepfenjagd ist in den Natura-2000-Gebieten vom 2. Oktober bis 30. Dezember erlaubt. Die Verlängerung der Jagdzeit bis zum 10. Januar 2022 ist denjenigen ATCs gestattet, die das Artenmanagement durchführen und die Planung der Sammlung beginnend mit der Analyse der geschlachteten Tiere und der Überwachung der Arten vorsehen.
Eber (Sus scrofa): vom 2. Oktober 2021 bis 30. Dezember 2021. Die Jagd ist gemäß den Bestimmungen der Regionalverordnung Nr. 1 vom 4. Mai 2017
und nachfolgende Änderungen Zur selektiven Jagd auf Wildschweine in der Region Abruzzen siehe Art. 18 des Gesetzes 157/92 und durch Art. 11-quaterdecies, c.5, des Gesetzes 248/2005.
Krickente (Anas crecca), Pfeifente (Anas penelope), Blässhuhn (Fulica atra), Teichhuhn (Gallinula chloropus), Stockente (Anas platyrhynchos), Knäkente (Anas querquedula), Wasserralle (Rallus aquaticus), Schnatterente (Anas strepera), Spießente (Anas acuta), Schnurrbart (Lymnocryptes minimus), Löffelente (Anas clypeata): vom 19. September 2021 bis 20. Januar 2022. In den Natura 2000-Gebieten ist die Jagd vom 2. Oktober bis 20. Januar 2022 erlaubt. Die Wanderjagd im Januar ist nur in Wasserläufen, Kanälen, Gräben, Reisfeldern, Feuchtgebieten und innerhalb von 50 m erlaubt Meter davon.
Lerche (Alauda arvensis): vom 2. Oktober bis 30. Dezember 2021. Um die Auswirkungen der Jagd auf die Art zu verringern, ist die Jagd im Piano delle 5 Miglia (ATC von Sulmona) für Jäger aus anderen Regionen, die im Besitz einer täglichen Genehmigung sind, verboten ( ex Art. 16bis des Regionalgesetzes 10/1998). Für die im „Nationalen Bewirtschaftungsplan für die Feldlerche“ vorgesehenen jagdlichen Maßnahmen müssen zusätzlich zu den in Kapitel b) Nummer 2 vorgesehenen Wildtaschen alle Abschüsse der Feldlerche, auch außerhalb des Jagdreviers, gekennzeichnet werden auf der Karte und tragen zur maximalen Gesamtjagdmenge bei, die für jeden Jäger in jeder Saison vorgesehen ist.
Schnepfe (Gallinago gallinago): vom 19. September bis 20. Januar 2022. Die Jagd ist in Natura-2000-Gebieten vom 2. Oktober bis 20. Januar 2022 erlaubt. Die Jagd im Januar in streunender Form ist nur in Wasserläufen, Kanälen, Gräben, Reisfeldern, Feuchtgebieten und innerhalb von Feuchtgebieten erlaubt 50 Meter davon.