Jagd abweichend. Die Region Lombardei beabsichtigt, für die Jagdsaison 2016/2017 die Ausnahmeregelungen zu aktivieren, um die Entnahme von Exemplaren der Arten Buchfink, Bergfink und Star zu genehmigen, und dabei von der in der „Vogelschutzrichtlinie“ vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen. Dies gab der Regionalrat für Landwirtschaft Gianni Fava in einer Mitteilung an den Rat in der Sitzung der letzten Tage bekannt.
„Der Antrag auf Genehmigung des Widerrufs der Übertragung ergibt sich auch aus der Notwendigkeit, den Verlust hochwertiger landwirtschaftlicher Produktion zu begrenzen“, erklärte Stadtrat Fava. Zwischen 2008 und 2015 wurden in der Lombardei durch die Art verursachte Schäden an Nutzpflanzen in Höhe von 643.573 Euro bestätigt. Allein im Jahr 2015 beliefen sich die von den am stärksten betroffenen Provinzen der Lombardei gemeldeten Schäden auf 68.280 Euro. In den Gebieten, in denen die größte Schadenskonzentration verzeichnet wurde, gibt es bedeutende hochwertige Produktionen, wie zum Beispiel spezialisierte Weinberge für die Produktion von DOC- und DOCG-Weinen sowie Apfelplantagen.“ Weitere Schäden entstanden an anderen Nutzpflanzenarten wie Mais, Sonnenblumen und Tomaten.
„Der Antrag, die Jagd auf Exemplare der Arten Buchfink, Bergfink und Star zu genehmigen – fügte der Stadtrat hinzu – zielt darauf ab, den Forderungen der regionalen Jagdverbände nachzukommen.“
Für die Buchfinkenart wird voraussichtlich eine auf den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Oktober 2016 begrenzte Probenahme genehmigt; für den Bergfink im Zeitraum vom 15. Oktober bis 13. November und für den Star im Zeitraum vom 18. September bis 23. Oktober 2016.
(30. April 2016)
Quelle: AskaNews