Das Rundschreiben des Dikasteriums
Wir berichten, was in einem Rundschreiben des Gesundheitsministeriums festgestellt wurde: „Die unterzeichnende Generaldirektion hat vom Nationalen Freien Jagdverband eine Anfrage bezüglich der Möglichkeit einer Abweichung von den Bestimmungen von Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe ii) der Bestimmung erhalten.“ Manager-Nr. Protokoll 30800 vom 5. Dezember 2023, das das Verbot der Verwendung der betreffenden lebenden Lockvögel in den Zonen A und B vorsieht, auf die im Abkommen zwischen Staat und Regionen Bezug genommen wird, rep. 125/2019“.
Haus- und Wildvögel
„In diesem Zusammenhang wurde eine Stellungnahme des Nationalen Referenzzentrums für Aviäre Influenza am IZS delle Venezie angefordert, um das Risiko dieser Ausnahmeregelung im Lichte der aktuellen epidemiologischen Situation im Zusammenhang mit der Pathogenität der Aviären Influenza mit hoher Kapazität in beiden Fällen zu bewerten.“ Haus- und Wildvögel auf europäischer und nationaler Ebene. Das Referenzzentrum ist der Ansicht, dass es derzeit und mit den derzeit verfügbaren Informationen nicht möglich ist, das mit der Verwendung solcher Rückrufe verbundene Risiko einzuschätzen.“
Notwendige Gesundheitschecks
„Dies basiert auch auf der extremen Variabilität der Methoden der Inhaftierung und Verwendung von Auffrischungsimpfungen, den von ihren Anwendern gegebenen Garantien zur Risikominderung und der tatsächlichen Durchführbarkeit der erforderlichen Gesundheitskontrollen.“ Darüber hinaus kommt es aufgrund der aktuellen epidemiologischen Situation der hochpathogenen Aviären Influenza in ganz Europa immer wieder zu bestätigten Fällen bei Wildvögeln und zu Ausbrüchen auch bei Hausgeflügel. Daher kann dem im Gegenstand genannten Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Live-Anrufen bislang nicht stattgegeben werden.“