Maßnahmen zur Schadensverhütung
Der Europäische Ausschuss der Regionen ist der Ansicht, dass der Schutzstatus einiger Arten, beispielsweise großer Raubtiere, in regelmäßigen Abständen überprüft werden sollte und dass die Europäische Union Maßnahmen zur Verhinderung oder Kompensation der verursachten Schäden vollständig finanzieren sollte. Am 17. April 2024 unterstützte der Ausschuss der Europäischen Union eine regelmäßige Überprüfung des Schutzstatus von Großraubtieren und unterstrich dies die Rückkehr der Wölfe, Bären und andere große Fleischfresser ist ein Erfolg im Artenschutz.
Nutzung von Ausnahmen
Laut dem beratenden Gremium der Europäischen Union „ist es absolut notwendig, sich mit Bedenken hinsichtlich des menschlichen Lebens und der Sicherheit im Allgemeinen zu befassen, insbesondere im Hinblick auf ländliche Gebiete, ihre Bewohner und ihre Landwirtschaft“. Der Ausschuss unterstreicht, wie wichtig es ist, dort, wo das Zusammenleben mit Großraubtieren Schwierigkeiten bereitet, die Präventionsmaßnahmen, Aufklärungsmaßnahmen und die Nutzung von Ausnahmeregelungen zu intensivieren, „die nicht durch die Gesetzgebungsakte der Mitgliedstaaten beeinträchtigt werden dürfen“.
Kompensationsmechanismen
Der Europäische Ausschuss der Regionen fordert die Europäische Kommission außerdem auf, die Finanzierung von Maßnahmen zu bewerten, die das Zusammenleben mit Großraubtieren gewährleisten. Entschädigungsmechanismen sollten schnell und für alle Landwirte ohne übermäßige Bürokratie zugänglich sein. (Quelle CONFAGRICOLTURA)