Änderungen müssen genehmigt werden
Der Regionalrat hat in Übereinstimmung mit der Verordnung Nr. 543 vom 7. September 2023 wird die Änderung des Datums genehmigen Eröffnung der Jagdsaison auf sesshafte und wandernde Tiere zu beschränken und vom 1. Oktober bis 30. November nur einen zusätzlichen Tag Ihrer Wahl pro Woche für die Jagd auf wandernde Tiere an einem festen oder temporären Standort einzuräumen.
TAR-Bestellung
Diese Bestimmung ist notwendig, um den Beschluss des regionalen Verwaltungsgerichts der Emilia-Romagna, Sitz von Bologna, umzusetzen, das den Jagdkalender vorsorglich in dem Teil ausgesetzt hat, in dem er der Stellungnahme von Ispra nicht nachkommt, beschränkt auf die folgenden Aspekte:
Verschiebung der Eröffnung der Jagdsaison auf den 1. Oktober;
Reduzierung der Jagd auf Zugvögel aus dem Hinterhalt im Oktober und November von zwei auf nur einen zusätzlichen Tag pro Woche;
Frühzeitige Schließung für mehrere wandernde Arten.
Die Anpassung ist notwendig, um eine Haftung für Steuerschäden zu vermeiden, aber die Region wird, wie bereits mitgeteilt, beim Staatsrat Berufung einlegen und bis zu weiteren Einzelheiten beschlossen, dem Antrag auf Vorlage des Steuerschadens vorerst nicht nachzugehen Schließung der Jagd auf wandernde Arten.
Was ist neu in der Auflösung?
Die Neuerungen des Beschlusses, der heute verabschiedet wird, seien jedenfalls kurz vorweggenommen:
Beginn der Jagdsaison für ansässiges und wanderndes Wild in ATC und AFV am 1. Oktober;
Es wird ein einziger zusätzlicher Tag Ihrer Wahl pro Woche nur für die Wanderjagd von einem festen oder temporären Standplatz aus vom 1. Oktober bis 30. November gewährt.
Die Voreröffnungsjagd auf Elster, Eichelhäher, Nebelkrähe, Ringeltaube und Amsel wurde bis Donnerstag, den 28. September, gemäß den bereits in Beschluss Nr. festgelegten Verfahren verlängert. 812/2023 für die Voreröffnung für diese Arten: zwei feste Tage (Donnerstag und Sonntag), nur ab Absteckungen und bis 13,00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die Jagd auf Amseln maximal 3 Tage pro Jäger und maximal 5 Tiere pro Tag gejagt werden darf;
Hundetraining, das bis Donnerstag, den 28. September, an den Tagen und Zeiten dauert, an denen die Jagd nicht erlaubt ist, mit Ausnahme der selektiven Jagd auf Huftiere, unbeschadet des Verbots an Dienstagen und Freitagen; daher kann es auch donnerstags und sonntags am Ende der Jagdaktivität (nach 13 Uhr) geübt werden;
Bestätigung aller anderen im Regionalratsbeschluss Nr. vorgesehenen Bestimmungen. 812 vom 22. Mai 2023, mit dem der „Regionale Jagdkalender – Saison 2023/2024“ genehmigt wurde, da dieser nicht einer Aussetzung durch die oben genannte TAR-Verordnung unterlag.
Darüber hinaus teilen wir Ihnen mit, dass das Verfahren eingeleitet wurde, um Ispra zu bitten, die Jagdzeit für angesiedeltes Wild im Dezember um weitere zehn Tage zu verlängern, und dass im Falle einer positiven Stellungnahme weitere Maßnahmen ergriffen werden diesbezüglich.
Huftiere und Ausnahmen
Abschließend ist zu beachten, dass die Jagd auf Huftiere gemäß dem genehmigten Jagdkalender und den entsprechenden Fangplänen fortgesetzt wird; Ebenso wenig gibt es hinsichtlich der Probenahme abweichend von den Arten „Stare“ und „Tauben“, die gemäß den Beschlüssen des Regionalrates Nr. 1102/2023, 1103/2023 und 1118/2023, entsprechend den Zeiten des Jagdkalenders 2023-24.