Nachdem Wildhüter das Tragen verlangt haben reflektierende Jacken – Laut Umweltverbänden ein klares Geschenk an Wilderer – das Region Lombardei macht den Jägern ein weiteres Zugeständnis und gibt grünes Licht für die Tötung von Tieren Stare und Tauben. „Diese beiden Arten – erklärte der Regionalrat für Landwirtschaft, Ernährung und grüne Systeme Fabio Rolfi – haben in den letzten Jahren verursacht 1,7 Millionen Euro Schadensersatz zu den Ernten der Lombardei. Leider erwiesen sich die eingesetzten abschreckenden Methoden als wenig wirksam. Die Ausnahmen von der Jagdsteuer wurden von Ispra genehmigt.“ „Jäger können in diesem Zeitraum 8 Stare erlegen – wie es in einer Mitteilung der Region heißt vom 1. September bis 31. Oktober 2020.
Die Probenahme kann in Obst- und Weingärten in Anwesenheit von Hängefrüchten sowie in einer Entfernung von maximal 500 Metern zu den oben genannten Kulturen erfolgen. Die Sammlung kann durch ausdrücklich ermächtigte Jäger mit Wohnsitz in der Lombardei durchgeführt werden und kann erfolgen in Festnetz- und Roaming-Form hergestellt, ohne den Einsatz von Täuschkörpern oder anderen Hilfsmitteln“. Die Zahl der zur Ernte zugelassenen Jäger beträgt 600. „Die durch den Star am stärksten geschädigten Ernten – erklärte Stadtrat Rolfi – sind die Weinkulturen für die Produktion von DOC- und DOCG-Weinen und Obstkulturen mit einer Konzentration der Schäden in der Region.“ Fruchtreifezeit im Juni und zwischen August und Oktober. Die abschreckenden Maßnahmen zur Abwehr von Staren haben sich als nicht wirksam genug erwiesen und für die Region ist es wichtig, die Obst- und Weinproduktion zu schützen.“
„Was die Stadttaube betrifft“, fährt die Region fort, „ist die Jagd während der Zeit erlaubt der Zeitraum 20. September 2020 – 20. Januar 2021. In der Lombardei beträgt der durch die Stadttaube in den Jahren 2004 bis 2019 festgestellte Schaden an der landwirtschaftlichen Produktion 932.000 Euro. Das Fällen muss in einer Entfernung von höchstens 100 Metern entsprechend der Aussaat-, Auflauf- und Anfangsentwicklungsphase der Pflanzen erfolgen. Sämlinge landwirtschaftlicher Nutzpflanzen. Die Sammlung kann durch in der Lombardei ansässige Jäger durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde ausdrücklich dazu ermächtigt wurden. Die Probenahme muss von einem festen Standort und einem temporären Standort aus durchgeführt werden. durch die Verwendung von nicht lebenden Ködern und Attraktorformen. Es wurde eine maximale Anzahl von 50 Tieren, die gesammelt werden dürfen, und eine maximale Anzahl von 600 Jägern, die zur Kontrolle zugelassen werden können, festgelegt.“