Der erste Viertelabschnitt des Regionales Verwaltungsgericht Latium äußerte sich zum Einspruch von WWF, ENPA, LAV und LAC gegen die Jagdkalender für die Saison 2018-2019. Die Tierrechts- und Umweltverbände forderten die Aussetzung des Textes. Die Berufung wurde eingehend geprüft und die Richter des TAR kamen zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Befriedigung der Berufungskläger nicht gegeben sind. auch und vor allem unter Berücksichtigung der Überlegungen der Region Latium.
Der Antrag wurde daher abgelehnt und die Verbände werden zum Ersatz der Verfahrenskosten verpflichtet. Konkret wurde die Entscheidung vor ein paar Tagen getroffen Dienstag 13 November 2018. Im vergangenen August traf die Entscheidung der örtlichen Behörde, die Voreröffnung der Jagd am 1. und 2. September zu genehmigen.
Im Gegensatz zu den letzten Saisons hat die Region dieses Mal lieber verschoben Genehmigung vor der Eröffnung im Vergleich zum Jagdkalender, höchstwahrscheinlich auch aufgrund der Probleme vor zwölf Monaten, die die Giunta dazu zwangen, die Einzelheiten der Zeitpläne und der Arten, die gejagt werden können, zu überprüfen.