Ein neuer Auszahlungsplan
Am 29. Mai genehmigte der toskanische Regionalrat den Wildschweinsammelplan in nicht geeigneten GebietenJahr 2023/24. Wie bekannt, wird dieser Beschluss eine jährliche Laufzeit haben und die Verwaltung solcher Abhebungen betreffen.
die betroffenen Gebiete
Der Plan betrifft sowohl das Gebiet mit programmierter Jagd (Verwaltungsbezirke) als auch private Institute (AFV und AAVV) auf der Grundlage der von ISPRA bereitgestellten Angaben. Die Auszahlungszeiten, -methoden und numerischen Ziele werden ebenfalls gemäß den Rechtsvorschriften festgelegt.
Zur Jagd zugelassene Personen
Zur selektiven Wildschweinjagd in nichtkonservativen Verwaltungsbezirken sind zugelassen:
a) Jäger, die beim ATC registriert sind und im Besitz einer Genehmigung zum selektiven Wildschweinfang sind;
b) die Eigentümer und Pächter landwirtschaftlicher Flächen, die im Besitz einer selektiven Abgabenerlaubnis sind
Wildschwein, eingetragen im ATC (Quelle: Federcaccia).