Die Jagdsaison 2020-2021 wird eröffnet der nächste September 20 und es wird enden Januar 31 2021, Frist nur für die Ringeltaubenart bis zum 10. Februar verlängert. Dies wird durch den regionalen Jagdkalender 2020-2021 festgelegt, der vom Regionalrat auf Vorschlag des Stadtrats für Land- und Forstpolitik, Francesco Fanelli, genehmigt wurde. Dort Regione Basilikata, um die Tierwelt und die landwirtschaftliche Produktion in der Region zu schützen, wird die Jagd nach dem Prinzip erlaubt kontrollierte und geplante Jagd mit einer Reihe von Modalitäten, die im Jagdkalender aufgeführt sind, der online auf der institutionellen Website der Institution eingesehen werden kann. Für nichtansässige und nichtansässige Jäger in der Basilikata ist der Zugang zu territorialen Jagdgebieten (AA.TT.CC.) ist vom 1. Oktober bis 31. Januar 2021 erlaubt und beschränkt sich auf die Jagd auf wandernde Arten.
Der Jagdkalender sieht die Jagd auf einige Arten ab dem 14. Oktober vor und bis 16. Januar 2021 für Wildschweine, ausschließlich im Team und nur im Schlagen; an den Tagen 2., 6., 13. und vom 20. September bis 4. Oktober für die Taube; nur am 27. September und vom 1. Oktober bis 31. Oktober für Wachteln; vom 20. September bis 31. Dezember für den Hasen, auch für den Abschluss des dritten Jahres des genannten Projekts „Untersuchung zur Fortpflanzungsbiologie des Feldhasen (Lepus europaeus) durch Analyse biologischer Proben (Unterarm und Gebärmutter) von während der Jagdsaison getöteten Exemplaren“; vom 1. Oktober bis 20. Januar 2021 für Schneebesen, Kiebitz, Knäkente, Löffelente, Pfeifente, Teichhuhn, Wasserralle, Blässhuhn, Stockente, Schnatterente, Spießente, Rotdrossel, Krickente, Wacholderdrossel, Singdrossel, Waldschnepfe, Bekassine; vom 1. Oktober bis 10. Februar 2021 für die Ringeltaube; nur an den Tagen 2., 5., 6., 9., 12., 13., 16. und 19. September bis zum 13. Januar ist die Sammlung für Elster-, Nebelkrähe- und Eichelhäherarten gestattet; vom 20. September bis 31. Dezember für die Amsel.
Die erlaubten Jagdtage sind drei, wahlweise unter der Woche, mit Ausnahme von Montag, Dienstag und Freitag. Dem Jäger ist es gestattet, an jedem Jagdtag und während der gesamten Jagdsaison eine bestimmte Anzahl Tiere zu töten gejagte Arten. Die Ausbildung von Vorsteh-, Spürhunden und Jagdhunden ist vom 1. bis 30. August täglich, außer dienstags und freitags, bis 18.00 Uhr in den für die Jagd geöffneten Gebieten gestattet, mit Ausnahme derjenigen, in denen Feldfrüchte vorhanden sind oder zumindest Feldfrüchte angebaut werden zerstörbar. Aus wissenschaftlichen Gründen, z. B. zur Überwachung der Waldschnepfenarten, ist der Einsatz von Vorstehhunden vom 2. Januar bis 31. März 2021 nur mit speziell geschultem und von der Region Basilikata autorisiertem Personal gestattet.
„Der Jagdkalender – kommentierte Kommissar Fanelli – ist ein wichtiges Instrument für die Wildtierjagdplanung, für die Verwaltung des Territoriums, den Schutz der Nutzpflanzen und das Gleichgewicht der Fauna. Der Zeitplan wurde unter Berücksichtigung der Beobachtungen von Ispra und den Interessenvertretern erstellt. In der Zwischenzeit warten wir auf einen Dringlichkeitserlass des Ministers zur Tötung von Wildschweinen. Nur mit außergewöhnlichen Maßnahmen wird es uns gelingen, die Population dieser Art einzudämmen, die der Landwirtschaft erhebliche Schäden zufügt es stellt auch eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Es ist eine Situation, die mit Routine nicht mehr bewältigt werden kann, da sie ein ernstes und nicht mehr erträgliches Ausmaß erreicht hat.“