La Markenregion wurde kürzlich mit DGR Nr. genehmigt. 669/2019 vom 3. Juni 2019 die neue Regelungen zum Schadensersatz bei Schäden an Wildtieren in Umsetzung der Gesetzesänderung vom Dezember 2016, mit der der Regionalfonds zur Entschädigung von Schäden in der landwirtschaftlichen Produktion abgeschafft und ihm diese ausschließliche Funktion zugewiesen wurde Territoriale Jagdgebiete mit den Anteilen seiner Jagdmitglieder, ohne diese mit diesen und den Landesjagdverbänden zu teilen.
Dieser Fonds ist durch die nationale Gesetzgebung vorgesehen a Gesetz 157/92 Gerade um die landwirtschaftliche Produktion und ihr Verschwinden zu schützen, delegiert man diese Aufgabe bewusst an die ATC, Territorial Hunting Areas, also an privat verwaltete Vereine freiwillig, die durch Mitgliedsbeiträge unterstützt werden, die ausschließlich von einzelnen Jägern stammen, gefährden die Nachhaltigkeit des regionalen Wildtiermanagementsystems. Tatsächlich, auch im Lichte des Urteils 139 des Verfassungsgerichtshofs vom 14. Juni 2017, das Jägern die Teilnahme an Wildtierbekämpfungseinsätzen nicht mehr erlaubt, vor allem das WildschweinIn der gesamten Region nehmen die Schäden an Nutzpflanzen zu, obwohl Landwirte auf der Grundlage der DGR 645 vom 17 und der DGR 05 vom 2018 „Selbstverteidigung“ üben können selektive Kontrolle einschließlich der Erfassung über Fallen oder Kanaldeckel.
Wir glauben daher, dass die Wiederherstellung des Regionalfonds für die Zahlung von Schäden an der landwirtschaftlichen Produktion, wie sie in allen italienischen Regionen vorgesehen ist, der Agrarwelt größere „Garantien“ bietet Die regionalen Konzessionsgebühren, die von den Jägern der Marken gezahlt werden, reichen hierfür völlig aus. Die genehmigte Schadensersatzregelung steht zwar nicht nur im klaren Widerspruch zum Staatsratssatz Nr. 394/2019 scheint in mehreren Teilen „unanwendbar“ zu sein: vor allem in Bezug auf die Zahlung von Schadensersatz nach 90 Tagen mit entsprechenden Verzugszinsen und weitere Strafenwird die Ambiti unweigerlich dazu zwingen, ihre Registrierungsgebühren zu erhöhen, was die Jäger aus der Region Marken noch weiter benachteiligt. Die aktuelle Situation legt den Grundstein für einen völligen Mangel an Zukunftsgarantien für landwirtschaftliche Betriebe, die In kurzer Zeit werden sie keinen Schutz mehr für ihre eigenen Produktionen haben. Gleichzeitig gehen die Voraussetzungen für den Hauptzweck der staatlichen Stellen, also der Region, verloren, nämlich die Erhaltung und den Schutz des Gemeinschaftsguts, der Tierwelt.
Daher ist es notwendig, das gesamte System wieder auf Kurs zu bringen und die rechtlichen Anomalien zu beseitigen, die es heute kennzeichnen Wildtiermanagement in der Region Marken. Nur mit angemessenen Regulierungsinstrumenten und ausgewogenen wirtschaftlichen und strukturellen Ressourcen wird es möglich sein, eine pflichtbewusste Zukunft für den Schutz der Fauna sicherzustellen und die richtigen Lösungen für die unvermeidlichen Probleme, die die Fauna bestimmt, zu gewährleisten, und zwar so gut wie möglich möglich zuzulassen nachhaltige Jagd, aktualisiert und des Adels würdig, den es nachweislich verdient. Aus diesen Gründen fordern wir die Region Marken auf, diese Verordnung zurückzuziehen und die Gesetzgebung im Rahmen der Wiederherstellung und direkten Verwaltung des Regionalfonds gemäß Art. 26 des Gesetzes Nr. 157/92, standardmäßig holen wir alle unsere Komponenten am Ort ab Verwaltungsausschüsse der Territorialjagdgebiete.