Ein Jäger, der einem Freund oder Bekannten sein Gewehr leiht, riskiert das strafrechtliche Verurteilung auch wenn es nur einer ist Testaufnahme. Dies wurde in den letzten Tagen vom Kassationsgericht festgestellt, das den Fall des Eigentümers von a untersuchte Jagdschein und ein aufstrebender Jäger. Der Besitzerwechsel der Waffe kann aber auch nur wenige Minuten dauern das Verbrechen wird beiden zugeschrieben. Die Rede ist vom unerlaubten Tragen eines Gewehrs.
Die Fakten reichen bis vor ein paar Jahren zurück. Im Jahr 2015 trafen tatsächlich der Inhaber des regulären Führerscheins und sein Freund, der das gleiche Dokument erhalten wollte, und er träumte davon, das betreffende Gewehr zu kaufen (ein Kaliber 12, um genau zu sein) übten sie gemeinsam die Jagd. Die Waffe wurde dem Freund ohne Waffenschein, also ohne Qualifikation, für fünfzehn Minuten ausgeliehen.
Es gab tatsächlich eine Testaufnahme und Der Schuss erregte die Aufmerksamkeit der Ranger in der Region, insbesondere in der Provinz Trient, präsent. Nachdem die Denunziation im Umlauf war, kamen wir zum Prozess, der mit diesem Urteil der Richter von Piazza Cavour abgeschlossen wurde, das nun einen wichtigen Präzedenzfall darstellen wird. Die verhängte Strafe ist gleich 8 Monate Haft und 1400 Euro Geldstrafe. In den Begründungen können wir auch lesen, dass es sich bei dieser Episode nicht um eine normale Ausstellung, sondern um einen vorübergehenden Besitz des Gewehrs handelte.
Artikel 6 von 689/24.11.1981 ist sehr klar; der Täter der Tat und der Eigentümer der Sache, die der Rechtsverletzung dient oder dienen sollte; ist gesamtschuldnerisch mit dem Urheber verpflichtet, für die begangene Rechtsverletzung aufzukommen!