Jagd: Pistoia, der neue Jagdkalender der Provinz, der für die Jagdsaison 2015-2016 zur Ergänzung des regionalen Kalenders genehmigt wurde.
Die Ergänzungen zum Regionalen Jagdkalender für die Saison von Jagd 2015 - 2016. Bitte beachten Sie, dass der regionale Kalender nicht mehr ausschließlich durch das Regionalgesetz 20/2002, sondern auch durch jährliche Verwaltungsakte der Region Toskana geregelt wird. Mit Regionalbeschluss Nr. 377/2015 wurden Zeiträume und Jagdmethoden für Huftiere und Jagdzeiten für andere Arten genehmigt. Insgesamt gibt es im Vergleich zur letzten Jagdsaison keine herausragenden Neuigkeiten. Aufgrund regionaler Bestimmungen hat die Provinz Pistoia die folgenden Ergänzungen genehmigt:
- Vom 2. bis 31. Januar 2016 sind die freilaufende Jagd und der Einsatz von Hunden im gesamten Provinzgebiet erlaubt; der Einsatz des Begleithundes ist nur für Drückjagden auf Füchse und Co. erlaubt Eber und für die Jagd auf Minilepre auf der Grundlage der geltenden Gesetze und Vorschriften. Hundetraining und Training sind vom 25. August bis 17. September 2015, Donnerstag, Samstag und Sonntag von Sonnenaufgang bis 11 Uhr erlaubt; Dienstag von 16 bis 19 Uhr Im angrenzenden Bereich des Naturschutzgebietes der Fucecchio-Sümpfe, Donnerstag, Samstag und Sonntag, von Sonnenaufgang bis 11 Uhr.
- Das Sammeln von Reh-, Dam- und Rotwildarten ist gemäß dem vom Verwaltungsausschuss des ATC Pistoia und von den privaten Jagdinstituten erstellten Siedlungsplan gemäß den hier angegebenen Zeiträumen nach Art, Klasse und Geschlecht genehmigt. Rehwild: Erwachsene und junge Männchen: vom 1. Juni bis 15. Juli und vom 15. August bis 30. September 2015; Hündinnen: vom 2. Januar bis 14. März 2016; Jungtiere: vom 2. Januar bis 14. März 2016. Damhirsche: männliche Spundbohlen und Armbrüste: vom 1. November 2015 bis 14. März 2016; männliche Fusoni: vom 2. bis 30. September 2015 und vom 1. November 2015 bis 14. März 2016; Weibchen: vom 2. Januar bis 14. März 2016 Jungtiere: vom 2. Januar bis 14. März 2016 Hirsche: erwachsene Männchen: vom 1. Oktober 2015 bis 15. Februar 2016 subadulte Männchen: vom 1. Oktober 2015 bis 14. März 2016 jugendliche Männchen: von 1. August bis 14. September 2015 und 1. Oktober 2015 bis 14. März 2016; erwachsene Weibchen, dünn und klein: vom 2. Januar bis 14. März 2016
- Im Zeitraum 1. November / 31. Januar kann in den Revieren der Schwarzwildreviere 1,2,3,4,5,6 die Selektionsjagd auf Reh, Damwild und Rothirsch am Montag und Donnerstag jeder Woche durchgeführt werden , innerhalb der nach Art, Geschlecht und Alter angegebenen Zeiträume gemäß den Bestimmungen über die Jagdmöglichkeiten (Art. 28, c.3 LRT 3/94). Die Reviere in den Verwaltungsbezirken DDG 1,2,3,4,5 und den im PFV genannten nichtkonservativen Verwaltungseinheiten UDGNC 6,7,8,9 und den Fauneninstituten sind für die Selektionsjagd auf Reh- und Damwild ausgewiesen .zugelassene Privatjäger. Es ist für die gekennzeichnet Hirschjagd durch Auswahl das gesamte Gebiet des zentralen ICATER-Distrikts gemäß dem Jahreseinsatzplan 2015-2016 und den autorisierten privaten Jagdinstituten.
- Die Wildschweinjagd ist vom 1. November 2015 bis 31. Januar 2016 erlaubt. Die Gebiete der Verwaltungsbezirke 1,2,3,4,5,6 (mit Jagdbeute) und nicht-konservativen Verwaltungseinheiten sind gekennzeichnet 7,8,9 , 6 ,7 (mit selektivem Widerruf und in Vermerk) im PFV und den zugelassenen privaten Jagdinstituten. Im Fall der selektiven Sammlung von Wildschweinen weichen die Sammlungszeiten von den oben genannten ab und sind in den Plänen gemäß Art. 20 Absatz 2002 des LR XNUMX/XNUMX, spätere Änderungen, genehmigt nach Einholung einer Stellungnahme von ISPRA;
- La Fasanenjagd, mit Ausnahme der Wildtierjagd- und Agrotourismus-Jagdunternehmen, endet am 31. Dezember 2015.
- Die Jagd in dem an die Sümpfe von Fucecchio angrenzenden Gebiet wird durch die Verordnung geregelt (genehmigt vom Provinzrat, Nr. 313 vom 21.10.2003 und spätere Änderungen und Ergänzungen). Die im zusammenhängenden Gebiet genutzten Tage sind auf dem regionalen Jagdausweis anzugeben; bei Jägern mit Jagdwohnsitz in ATC n darf die Zahl 50 Tage nicht überschreiten. 16 oder Inhaber einer festen Entsendung und 35 Tage für Jäger mit ATC-Nr. 16 als zusätzliches ATC.
- Im Spa Padule di Fucecchio ist die Jagd auf folgende Weise erlaubt: Im Januar finden die Jagdaktivitäten donnerstags und sonntags statt; an Tagen vor der Eröffnung ist die Jagd verboten; Es ist verboten, Wildtiere zu Jagdzwecken aufzustocken, mit Ausnahme von Individuen, die nur einheimischen Arten und Populationen von nationalen Farmen oder aus Aufstockungs- und Fanggebieten zu öffentlichen und privaten Zentren für die Reproduktion von Wildtieren im Staat gehören Natur Beharren auf demselben Territorium; es ist verboten, Exemplare der Arten Combattente und Moretta zu töten; es ist verboten, Hunde vor dem 1. September zu trainieren; Es ist verboten, an einem Datum vor dem 1. Oktober Exemplare der Arten Codone, Marzaiola, Löffelente, Krickente, Schnatterente, Pfeifente, Tafelente, Blässhuhn, Teichhuhn, Wasserralle, Bekassine, Waldschnepfe, Schneebesen, Kiebitz zu schießen; Für die Jagd bei Eis gilt die Regelung für das angrenzende Padule di Fucecchio-Gebiet.
- Im „No Lead Area“ innerhalb des SPA „Padule di Fucecchio“ ist die Jagd gemäß den im PFV festgelegten Methoden erlaubt: Verbot der Verwendung und des Besitzes von Munition, die Bleischrot enthält; die Jagd endet 1 Stunde früher als im angegeben Regionaler Jagdkalender; Verbot der Aufbewahrung von Waffen, die sich auch in Gewahrsam befinden, ab der Stunde nach dem Zeitpunkt des Jagdendes bis zur Stunde vor den Bestimmungen des Rückrufs (was 2 Stunden vor Beginn der Morgenzeit entspricht); Verbot des Besitzes von Nachtsichtbrillen jeglicher Art.
- Das Töten des Minilepre ist vom 20. September bis 31. Dezember 2015 im gesamten Gebiet der Gemeinden Lamporecchio, Larciano, Monsummano und von La Colonna südlich der Staatsstraße von Lucchese bis zur Grenze zur Provinz Lucca erlaubt; 1. Januar bis 31. Januar 2016 südlich der Staatsstraße Francesca von der Grenze zur Provinz Florenz (loc. le Baccane) bis zum Stadtgebiet von Monsummano und von La Colonna südlich der Staatsstraße Lucchese bis zur Grenze mit der Provinz Lucca; Vom 20. September 2015 bis 31. Januar 2016 ist das Töten des Fuchses durch die Auswahlkontrolleure während der für Rotwild genehmigten selektiven Beprobungstätigkeiten gemäß den vom ATC Pistoia 16 festgelegten Methoden erlaubt; die Jagd auf die Waldschnepfe ist nur in Wanderform mit erlaubt die Verwendung des Vorsteh- oder Jagdhundes. Auf dem Gebiet der Provinz ist das Töten und Festhalten von Waldschnepfen während der Jagdübung nur Jägern in Begleitung von Vorsteh- oder Jagdhunden gestattet.
Die Provinz Pistoia hat die Region Toskana gebeten, dass die Voreröffnung auf dem Provinzgebiet am 2. und 6. September 2015 stattfindet, mit der Möglichkeit, Tauben, Ringeltauben, Amseln, Elstern, Eichelhäher und Nebelkrähen von der Pirsch zu nehmen (fixed oder zeitweilig ) innerhalb der vom Kalender zugelassenen Wildgepäckgrenzen. Es forderte auch, dass es in künstlichen Seen oder anderen künstlich überfluteten Flächen erlaubt sein soll, auf Krickente, Stockente und Knäkente nur von der festen Pirsch aus zu jagen (dieser Antrag muss von der Region Toskana anerkannt werden; Bitte beachten Sie, dass die Region Toscana 2014 gewährt hat nur ein Tag Voreröffnung).
In Bezug auf die Übertragung und die Taube hat die Provinz Pistoia die Region aufgefordert, die Abgabe gemäß Art. 9, Absatz 1, lett. a, der Richtlinie 147/09/EG zum Schutz landwirtschaftlicher Kulturen. Dieser Antrag muss jedoch von der Region Toskana anerkannt werden.
Und er hat es Jagdkalender 2015-2016 der Provinz Pistoia es ist auf der Website Provincia.pistoia.it im Abschnitt „Jagd und Fischfang“ und natürlich im Abschnitt Jagdvorschriften des Portals Hunting Passione verfügbar.
Für Informationen: Provinz Pistoia, Amt für Jagd und Fischerei, Via Mabellini 9, Pistoia, tel. 0573 / 974688-0573 / 974660.
Provinz Pistoia
(26. Juni 2015)