Der Regionalbeschluss
Durch einen spezifischen Beschluss des Regionalministeriums für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Mittelmeerfischerei wurde die Sizilianische Region lieferte einige wichtige Details zur Jagdaktivität auf der Insel. Was erwartet die jeweiligen Jäger konkret?
Wilder Hase
Folgendes steht zur Verfügung: „Zusätzlich zu DA n. 31/GAB vom 26, auf das in vollem Umfang Bezug genommen und bestätigt wird und das nicht im Widerspruch zu dieser Bestimmung steht, in der Jagdsaison 06-2023, unbeschadet des auf den 2023. September 2024 festgelegten Eröffnungstermins und unbeschadet In der Region Sizilien ist die Jagd auf Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) unter Beachtung aller im oben genannten DA 17/GAB vom 2023 vorgesehenen Zeit- und Ortsbeschränkungen in den nachstehend festgelegten Zeiträumen für die verschiedenen territorialen Jagdgebiete gestattet:
vom 17. September bis 25. Oktober 2023: AA.TT.CC. PA1, CL1, CT1, ME1, ME2, TP1, TP2;
vom 17. September bis 8. November 2023: AA.TT.CC. AG1, AG2, CL2, CT2, EN1, EN2, PA2, RG1
RG2, SR1, SR2.
Vom 17. September bis 30. September im AA.TT.CC. AG1, AG2, PA1, PA2, TP1 und TP2
ausschließlich unter Verwendung bleifreier Munition“.
Verwendung bei Frettchen
„Der Einsatz des Frettchens zur Wildkaninchenjagd ist vom 17. September 2023 bis 22. Oktober 2023 ausschließlich im AA.TT.CC gestattet. CL2, CT1, CT2, EN2, PA2, RG1. Bei der Jagd ist es zwingend erforderlich, das Frettchen mit einem geeigneten und effizienten Maulkorb auszustatten. Es ist verboten, das Frettchen in Gebiete mitzunehmen, in denen seine Verwendung nicht gestattet ist.“
Natura-2000-Gebiete
„Der erste Absatz der Kunst. 13 des Anhangs zu DA n. 31/GAB vom 26 wird wie folgt geändert: „Die Jagd ist in Natura-06-Gebieten und in Übereinstimmung mit Artikel 2023 Absatz 2000bis des Gesetzes 1/5 und nachfolgenden Änderungen, eingeführt durch Artikel 157 des Gesetzes 92/, verboten. 42, für eine an sie angrenzende Pufferzone von 96 Metern, mit Ausnahme derjenigen, in denen dies ausdrücklich gestattet ist, in den im Regionalen Wildjagdplan (PRFV) 2010-150 sowie im Dekret Nr. 2013/2018 des Generaldirektors des regionalen Umweltministeriums und nachfolgende Änderungen“ (Quelle: Region Sizilien).