La Region Kampanien hielt es für angemessen, die Methoden festzulegen, nach denen die Ausbildung erfolgt „Sport- und Jagdhunde“.
AUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSAKTIVITÄTEN VON SPORT- UND JAGDHUNDEN
Auf Empfehlung des Ratsmitglieds des Präsidenten der Region Kampanien für europäische Angelegenheiten und internationale Beziehungen; Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschafts-, Jagd- und Fischereipolitik; Regionale Strategien zur Definition des neuen EPLR (Zeitraum 2021-2027) – Nicholas Caputo.
Angesichts der Verordnungen:
Nr. 23 vom 25. März 2020 zum Thema Reisebeschränkungen, bestätigt durch Verordnung Nr. 32 vom 12. April 2020;
Nr. 39 vom 25. April 2020 zur motorischen Aktivität und Klarstellung Nr. 25 vom 4. Mai 2020;
Nummer 45 vom 08. Mai 2020, betreffend individuelle sportliche Betätigung;
Nummer 48 vom 17. Mai 2020 über die Bestimmungen gemäß Artikel 1 Absatz 16 des Gesetzesdekrets vom 16. Mai 2020, Nr. 33;
Unter Hinweis darauf, dass in den oben genannten Verordnungen, die im Zeitraum von angenommen wurden Emergenza COVID-19werden allgemeine Bestimmungen über die Ausbildung und Ausbildung von Sport- und Jagdhunden vorgegeben;
Darüber hinaus haben sowohl die nationale als auch die regionale Gesetzgebung seit ihren ersten Gesetzgebungsakten als vorrangig angesehenAuch während des Notfalls durch Covid19 ist das psychophysische Wohlergehen von Haushunden gewährleistet, sodass die Ausflüge und Spaziergänge dieser Haustiere in der Nähe des Hauses jedes Bürgers möglich sind Für Sport- und Jagdhunde stellen diese Einschränkungen eine echte Verweigerung ihres wesentlichen und minimalen Wohlbefindens dar;
Aufgrund der Bestimmungen der im Epigraph genannten Verordnungen ist zu beachten, dass die Ausbildung und Zucht von Sport- und Jagdhunden ausschließlich in den dafür zugelassenen Bereichen, den Hundetrainingsplätzen, gestattet ist Agrotouristische Jagdunternehmen und anderen autorisierten Hundezentren, die in der gesamten Region vertreten sind, ohne zeitliche Begrenzung.
Es bleibt erforderlich, dass die Ausbildung und Ausbildung der Hunde in den oben genannten zugelassenen Bereichen unter Einhaltung der Vorschriften erfolgt Allgemeine Regeln für die Ausbildung von Jagdhunden, auf die in den spezifischen nationalen und regionalen Rechtsvorschriften sowie den Bestimmungen zur sozialen Distanzierung Bezug genommen wird, sowie bei der Verwendung der Schutzmaske (individuelle Schutzvorrichtung im Sinne von Artikel 16 des Gesetzesdekrets Nr. 18/2020).