Der Präsident des Region Apulien Michele Emiliano Mit der Verordnung Nr. 5 vom 09. Januar 2021 wurde die Jagdtätigkeit in genehmigt „orangefarbene“ Zone zusätzlich in der Wohngemeinde:
– im ATC des Wohnsitzes;
– in Wildtier- und Jagdunternehmen, wo daraus resultierendes Mitglied und/oder
autorisiert, auch außerhalb Ihres eigenen Territorialer Geltungsbereich von Jagd;
– an festen, von der Region genehmigten Stellen, auch wenn diese lokalisiert sind in anderen Gemeinden als denen des Wohnsitzes, des Wohnsitzes oder des Wohnsitzes nur an deren Inhaber.
Die Jagdtätigkeit ist auf die Einzigen beschränkt wohnhaft in Apulien und kann nur einzeln und unter Einhaltung der sozialen Distanzierung und des Versammlungsverbots durchgeführt werden.
Diese Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der Region Apulien veröffentlicht wird.
Dem Regionalrat und insbesondere dem Beisitzer gebührt Dank für die Sensibilität Donato Pentasuglia, die nach wiederholten Aufforderungen durch den Kontrollraum der Apulische Jagdverbände, hat eine Verordnung verabschiedet, die nur 3 von 20 Regionen umgesetzt haben... um der Wahrheit willen!!!