Die Termine für die Jäger von Latium
Die Jagdsaison in Latium beginnt am 17. September 2023 und endet am 31. Januar 2024. Während des gesamten Zeitraums ist die Jagd an drei Tagen pro Woche gestattet, wobei der Lizenzinhaber zwischen Montag, Mittwoch, Donnerstag, Samstag und Sonntag wählen kann. Für das ganze Jagdsaison 2023/2024darf jeder Jäger insgesamt schießen: nicht mehr als fünf Köpfe jeder Art: Feldhase und Rebhuhn; nicht mehr als zehn Köpfe der Tafelentenart; nicht mehr als fünfzehn Köpfe der Fasanen- und Turteltaubenarten; nicht mehr als zwanzig Köpfe der Waldschnepfenart; nicht mehr als fünfundzwanzig Köpfe jeder Art: Bekassine, Schnatterente, Spießente, Schneebesen, Knäkente, Löffelente und Wachtel; nicht mehr als fünfzig Stück der Lerchenart.
Arten und Referenzen
Während der Saison ist die Jagd in den unten angegebenen Zeiträumen und für die unten angegebenen Wildarten gestattet:
a) Arten, die vom 17. September 2023 bis 30. September 2023 gejagt werden dürfen: Turteltaube (der Fang ist nur autorisierten Jägern gestattet).
b) Arten, die vom 17. September 2023 bis 30. Oktober 2023 bejagt werden können: Wachteln.
c) Arten, die vom 17. September 2023 bis 10. Dezember 2023 bejagt werden können: Feldhase.
d) Arten, die vom 17. September 2023 bis 31. Dezember 2023 gejagt werden können: Wildkaninchen, Fasan, Amsel.
e) Arten, die vom 17. September 2023 bis 15. Januar 2024 bejagt werden können: Nebelkrähe, Elster.
f) Arten, die vom 17. September 2023 bis zum 31. Januar 2024 gejagt werden können: Krickente, Bekassine, Schnatterente, Spießente, Pfeifente, Blässhuhn, Schneebesen, Teichhuhn, Stockente, Knäkente, Löffelente, Tafelente (der Fang ist nur autorisierten Jägern gestattet), Wasserralle, Fuchs.
g) Arten, die vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023 bejagt werden können: Feldlerche.
h) Arten, die vom 1. Oktober 2023 bis 20. Januar 2024 gejagt werden können: Waldschnepfe.
i) Arten, die vom 1. Oktober 2023 bis 31. Januar 2024 gejagt werden können: Wacholderdrossel, Ringeltaube, Eichelhäher, Singdrossel, Rotdrossel.
j) Arten, die vom 1. Oktober 2023 bis 30. November 2023 bejagt werden können: Rebhuhn.
k) Arten, die vom 1. November 2023 bis 31. Januar 2024 gejagt werden können: Wildschweine.
Die Prognose für die Tafelente
Für die Tafelentenart (Aythya ferina) gilt für die gesamte Jagdsaison 834–2023 eine regionale Gesamtwildbegrenzung von 2024 Tieren. In diesem Zusammenhang ist die Tafelentenjagd im gesamten regionalen Jagdgebiet nur Jägern gestattet, die beim zuständigen ATC einen konkreten Antrag stellen und die Zuweisung der Höchstzahl an Tieren erhalten, die getötet werden dürfen. Für die Taubenart hingegen ist für die gesamte Jagdsaison 5.534–2023 eine regionale Gesamtwildbegrenzung von 2024 Tieren vorgesehen, einschließlich etwaiger Voreröffnungen, die mit einem späteren Erlass festgelegt werden. In einem späteren Erlass wurde außerdem festgelegt, dass vom 1. bis einschließlich 10. Februar 2024 die Jagd auf Waldtauben und Eichelhäherarten gestattet sein wird.
Die Worte des Kommissars
„Der Kalender – erklären der Landwirtschaftsrat Giancarlo Righini und der Regionalrat von Fratelli d'Italia, Enrico Tiero – wurde nach einer fruchtbaren Abstimmungsarbeit mit dem regionalen Wildjagdausschuss und der anschließenden Stellungnahme von Ispra erstellt. Mit dem erzielten Ergebnis sind wir voll und ganz zufrieden, da wir die meisten Wünsche der betroffenen Verbände erfüllen konnten. Dies ist im Hinblick auf Transparenz und Konkretheit ein großer Fortschritt im Vergleich zur Vergangenheit. Es ist notwendig, die Besonderheiten der Jäger und ihrer ländlichen Gemeinschaften zu schützen, die vor allem mit der Verbreitung von Wildschweinen zu kämpfen haben, die neben den erheblichen Schäden in der Landwirtschaft auch gefährliche, sogar tödliche Unfälle in unseren Arterien verursachen. Der in diesem Zusammenhang verabschiedete Erlass stellt einen klaren Richtungswechsel in der Methode und der Begründetheit der Maßnahmen dar. Die Rocca-Verwaltung zeigt, dass sie den Anforderungen der Jagdwelt und den Bedürfnissen unserer Gebiete nahe steht.“
Es kommt ein neues Dekret
Schließlich wird in den kommenden Tagen ein weiteres Dekret zur Regulierung der Wildschweinjagd erlassen, das die Hinweise von Ispra und dem Regierungskommissar für eine umfassendere und wirksamere Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) berücksichtigen wird. Schließlich wird mit einer Folgebestimmung die Jagd auf der Latiumseite des Nationalparks Abruzzen, Latium Molise und auf der Insel Ponza geregelt. Um die Jagd ausüben zu können, muss der Jäger über einen Jagdausweis verfügen, der im gesamten Staatsgebiet gültig ist. Für das Auswahlverfahren ist eine spezielle Karte erforderlich (Quelle: Region Latium).