Der italienische Jagdverband reicht eine formelle Beschwerde wegen Verleumdung gegen den Europaabgeordneten Zanoni, den Direktor von Striscia la Notizia und den Journalisten „Amico degli animali“, Edoardo Stoppa, ein.
Der italienische Jagdverband verurteilt den Hon. Zanoni, der Direktor von Striscia la Notizia und Eduardo Stoppa, Journalist. Am 06.01.2014 wurde in der satirischen Nachrichtensendung Striscia la Notizia über einen Bericht des Journalisten Eduardo Stoppa berichtet, in dem der Hon. interviewt wurde. Zanoni, dieser hat die Praxis des Vogelfangs mit lebenden Lockvögeln (legitim und in den nationalen und europäischen Gesetzen vorgesehen) unzulässig und willkürlich mit der Vogeljagd in einen Topf geworfen, eine Praxis, die verboten und im Gesetz als Straftat vorgesehen ist. Diese Tatsache, die dem Image und dem Ruf derjenigen schadet, die die Ars Venandi praktizieren, ist umso gravierender, als derselbe Bericht gleichzeitig über visuelle Bilder berichtet, die Misshandlungen verschiedener Vogelarten zeigen, von denen viele geschützt sind und streng genommen für diejenigen gelten, die die Ars Venandi ausüben Kauen Sie ein bisschen Jagd, eindeutig und unvernünftig, nicht als lebende Lockvögel verwendbar (z. B. ein Adler).
Es gab und gibt daher keinen logischen und instrumentellen Grund, die Welt der Jagd in ihren vielfältigen Aspekten (einschließlich des Fangs und Besitzes von lebenden Lockvögeln für Jagdzwecke, es wird wiederholt gesetzlich vorgeschrieben) zu erwähnen und mit a in Verbindung zu bringen Straftaten wie Vogeljagd, die von einer Person begangen werden, die kein Jäger, sondern ein Wilderer ist und daher nicht unbedingt über eine Jagdlizenz verfügt. Angesichts der Fakten wurde sofort das Rechtsbüro der Gewerkschaft aktiviert und alle Berufsverbände (anerkannte und andere) wurden kontaktiert und aufgefordert, gemeinsam mit uns eine formelle Beschwerde gegen diejenigen einzureichen, die uns entehren. Bis heute ist keines davon verfügbar.
Das SVI nimmt dies zur Kenntnis und hat allein vor Ablauf der gesetzlichen Fristen am 05.04.2014 eine förmliche Beschwerde/Beschwerde auf der Grundlage von § 595 StGB Absätze II und III gegen die oben genannten Personen eingelegt andere wird die Justiz zur Verantwortung ziehen wollen. Wir sind Wachhunde, die nicht nur bellen, sondern auch beißen. Wenn Sie es satt haben, die Schikanen der öffentlichen Verwaltung und die Untätigkeit der Jagdverbände passiv zu ertragen, werden Sie ein aktiver Teil, wählen Sie Ihre Zukunft und werden Sie Teil unseres Organigramms. Weitere Informationen finden Sie auf der Website: sindacatovenatorioitaliano.com.
Italienischer Jagdverband
(15. April 2014)