Jagd: Marken, vom Regionalrat genehmigter Jagdkalender für die Jagdsaison 2015/2016; Voreröffnung geplant für den 2. September und Saisonende am 10. Februar.
Der Regionalrat der Marken hat den Jagdkalender 2015-2016 genehmigt: die Saison von Jagd sie beginnt am 2. September 2015 und endet am 10. Februar 2016. Die Exekutive trat gestern, am 5. Mai 2015, auf Einberufung des Präsidenten Gian Mario Spacca unter Beteiligung der Ratsmitglieder Paola Giorgi, Maura Malaspina und Luigi Viventi zusammen. Im Jagdkalender sind die jagdbaren Arten, die Jagdzeiträume und -tage, die Wildboxen, die Sommerzeit des Beginns und des Endes des Jagdtages, die Zeiträume und Ausbildungsmethoden für Jagdhunde aufgeführt. Es wurde durch Auswertung der Meinungen des Höheren Instituts für Umweltschutz und Forschung (Ispra) und des Regionalen Observatoriums für Wildtiere (Ofr) erstellt.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Bestimmungen. Die Jagdsaison beginnt am 2. September 2015 und endet am 10. Februar 2016.
Folgende Wildarten können gejagt werden:
a) Turteltaube (Streptopelia turtur): vom 2. September bis 29. Oktober;
b) Amsel: vom 20. September bis 31. Dezember;
c) Wachteln: vom 12. September bis 28. Dezember;
d) Krickente, Stockente, Knabenkraut: vom 2. September bis 24. Januar 2016;
e) Jay, Elster, Nebelkrähe, Holztaube: vom 2. September bis 13. September; vom 1. Oktober bis 31. Januar 2016; vom 1. Februar bis 10. Februar 2016;
f) Hase, Wildkaninchen, Rebhuhn und Fasan: vom 20. September bis 6. Dezember;
g) Lerche: vom 1. Oktober bis 31. Dezember;
h) Fuchs, Singdrossel, Cesena, Rotdrossel, Blässhuhn, Schnatterente, Pfeifente, Spießente, Löffelente, Tafelente, Reiherente, Kiebitz, Bekassine, Teichhuhn, Wasserralle, Schneebesen, Kämpfer: vom 20. September bis 31. Januar 2016;
i) Wildschwein: mittwochs, samstags und sonntags Provinz Pesaro Urbino: vom 1. November bis 31. Januar 2016 Provinz Ancona: vom 1. November bis 31. Januar 2016 Provinz Macerata: vom 18. Oktober bis 17. Januar 2016 Provinz Fermo: ab 18. Oktober bis 17. Januar 2016 Provinz Ascoli Piceno: vom 18. Oktober bis 17. Januar 2016;
l) Steinhuhn: vom 3. Oktober bis 22. November;
m) Waldschnepfe: vom 4. Oktober bis 31. Dezember; vom 2. Januar bis 20. Januar 2016, mit möglicher Unterbrechung der Probenahme in diesem Monat bei folgenden Bedingungen: Aufrechterhaltung der Durchschnittstemperatur unter dem Gefrierpunkt für mehr als 4 aufeinanderfolgende Tage; ständiges Vorhandensein einer Schneedecke über m. 300 über dem Meeresspiegel für mehr als drei Tage; gleichmäßiges Vorhandensein von schneebedecktem Boden über dem Meeresspiegel über 48 Stunden hinaus.
Die zulässigen Zeiträume und Tage für die Jagd sind: September: Mittwoch, 2. – Samstag, 5. – Sonntag, 6. – Samstag, 12. – Sonntag, 13. – Sonntag, 20. Mittwoch, 23. – Samstag, 26. – Sonntag, 27. – Mittwoch, 30. September; vom 1. Oktober bis 31. Januar 2016: drei Tage nach Wahl des Jägers, außer dienstags und freitags; vom 1. Oktober bis 30. November: An weiteren zwei Tagen in der Woche ist die Jagd auf Zugwild erlaubt, mit Ausnahme von Dienstag und Freitag, mit der Verpflichtung des Jägers, sich mit ungeladener Waffe und in Gewahrsam am Jagdplatz zu befinden.
Das Sammeln von Hasen, Fasanen, Rebhühnern, Steinhühnern, Wildschweinen und Wildkaninchenarten ist nur mittwochs, samstags und sonntags erlaubt. An den Tagen 2. - 5. - 6. - September ist es erlaubt, ohne die Hilfe des Hundes die folgenden Arten auf die unten angegebene Weise und zu den unten angegebenen Zeiten zu fangen: Turteltaube, Ringeltaube, Nebelkrähe, Eichelhäher, Elster, Krickente , Stockente , Knäkente (von 5.30 bis 11,30 Uhr und von 17,00 bis 19.30 Uhr). Am 12. und 13. September dürfen die folgenden Arten ohne die Hilfe des Hundes auf die unten angegebene Weise und zu den unten angegebenen Zeiten gefangen werden: Turteltaube, Ringeltaube, Nebelkrähe, Eichelhäher, Elster, Krickente, Stockente, Knabenkraut (von 5.30 bis 12,00 Uhr).
Am 12. und 13. September ist die Wachteljagd von 5,30 bis 12,00 Uhr auch mit Hilfe des Hundes ausschließlich in Stoppeln, auf Flächen, die für landwirtschaftliche Zwecke stillgelegt sind, auf Natur- und Kunstrasen, auf Rübenkulturen und mit Arzneistoffen ohne Saatgut erlaubt, sofern nicht Der Ernte wird Schaden zugefügt. Für diese zwei Tage muss der Jäger, der die Wachteljagd ausübt, ein gut sichtbares Kleidungsstück (Jacke oder Geschirr oder Kopfbedeckung) tragen.
An den Tagen 3. - 6. - 7. - 10. Februar 2016 ist es erlaubt, die folgenden Arten ohne Hilfe des Hundes in der unten angegebenen Weise und zu der unten angegebenen Zeit mit der Angabe, dass sie in den besonderen Schutzgebieten (SPA) und in die Sites of Community Importance (SIC) Die Sammlung ist nur samstags und sonntags erlaubt: Nebelkrähe, Elster, Eichelhäher und Ringeltaube von 8.00 bis 17,45 Uhr.
Die Ausübung der Jagdtätigkeit durch die Pirsch ist mit der Verpflichtung des Jägers gestattet, sich mit entladener und verwahrter Waffe zum Jagdplatz zu begeben. An den vorgenannten Tagen darf neben dem Anhalten hinter einem natürlichen Unterschlupf nur mit künstlichem Material zeitweilig gepirscht werden.
(6. Mai 2015)
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