L 'Regionales Landwirtschaftsministerium von Sizilien schickte eine ziemlich wichtige Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden. Nachdem Sie sich an das Datum von erinnert habenallgemeine Öffnung der Jagd auf der Insel (nächste 17 September um genau zu sein) und denen der Voreröffnung (2., 3., 6., 9. und 10. September) geht das Dokument weiter auf Artikel 15 des Dekrets ein, das den sizilianischen Jagdkalender sanktionierte.
Dies ist der Teil des Textes, wo unterstrichen ist, wie i gebietsfremde Jäger (das sogenannte „Überregionale“) sind nicht berechtigt, die Tätigkeit im Rahmen der Voreröffnungsregelung in den territorialen Jagdgebieten auszuüben. Gleiches gilt für den eingeschlossenen Zeitraum zwischen dem 18. und 29. Oktober nächsten, zusätzlich zwischen dem 12. November und dem 8. Dezember.
Die Grenzen gelten nicht für Gebiete, die für die private Bewirtschaftung der Jagd bestimmt sind: jede Übertretung wird mit entsprechenden Strafen geahndet, außerdem wird in Artikel 15 auch darauf verwiesen eine Pufferzone mit einer Breite von 100 Metern entlang der Grenzen der vom Brand betroffenen Gebiete. Die Polizei wurde gebeten, den Mitarbeiterbüros die entsprechenden Informationen zur Verhinderung und Bekämpfung jeglicher Art zu geben illegale Aktivität während der Jagdsaison.