La Region Latium schließlich wurde, sehr spät, die Spezifikation für zusammenhängende Gebiete genehmigt. Hoffen wir, dass es das letzte Mal ist und dass die Region ab dem nächsten Jahr mit der Eröffnung der Jagdsaison ankommt und diese wichtige Bestimmung bereits genehmigt hat; wie es auch in den anderen Regionen der Fall ist. Für die Jagdsaison 2021/2022, im angrenzenden Gebiet der Latium-Seite der Parco Nazionale d'Abruzzo, Latium und Molise, erwähnt im Beschluss des Regionalrats vom 20. April 2021 n. 209 mit: „Festlegung der Grenzen des angrenzenden Gebiets des Nationalparks Abruzzen, Latium und Molise gemäß Art. 32 des Gesetzes vom 6. Dezember 1991, Nr. 394“, ist die Jagd in Form einer kontrollierten Jagd erlaubt, die nur ansässigen Jägern der Gemeinden auf der Latiumseite des Nationalparks Abruzzen, Latium und Molise und dem dazugehörigen angrenzenden Gebiet unter Einhaltung einer Jagdlast von vorbehalten ist 1 Jäger für 40 Hektar.
1. Bis zur Festlegung der jagdrechtlichen Maßnahmen gemäß Absatz 1 der Kunst. 32 des Gesetzes 394/91, um den Schutz der Apennins-Gämse und des Marsika-Braunbären zu gewährleisten und die Kontinuität bei der Verwaltung des Gebiets auf der Latium-Seite zu gewährleistenZusammenhängendes Gebiet des Nationalparks Abruzzen, Latium und MoliseFür die laufende Saison werden die in den vorangegangenen Jagdsaisons konsolidierten Prognosen für die Jagdausübung beibehalten, einschließlich der Unterteilung in die folgenden Unterzonen:
- Unterbereich A, das laut der am 22. Dezember 2005 von der Provinz Frosinone und der Nationalparkverwaltung der Abruzzen, Latium und Molise unterzeichneten Absichtserklärung zum Schutz des Marsicano-Bären eine Gesamtfläche von ca
2.000 Hektar, an der Grenze zum Gebiet von Abruzzen Nationalpark, Latium und Molise;
- Unterbereich Bwas sich auf den Rest der Oberfläche auswirkt.
2. Im Untergebiet A, das auf einer kartografischen Basis CTR 1:10.000 identifiziert wird, die von der Regionalverwaltung mit Hilfe der SIRA bereitgestellt wurde und die von der Provinzverwaltung von Frosinone mit Unterstützung des PNALM-Personals entsprechend tabellarisch erfasst wurde, alle Form der Jagdübung. Die Regionaldirektion für Naturkapital, Parks und Schutzgebiete stellt Vereinen oder einzelnen Bürgern auf Anfrage eine Kopie dieser Kartographie zur Verfügung.
Im Untergebiet B ist die Jagd in Form einer kontrollierten Jagd erlaubt, die ausschließlich ansässigen Jägern der Gemeinden auf der Latiumseite des Nationalparks Abruzzen, Latium und Molise und dem zugehörigen angrenzenden Gebiet unter Einhaltung einer Jagdlast von 1 vorbehalten ist Jäger für 40 Hektar.
3. Der Teilbereich B ist unterteilt in:
- privat verwaltetes Jagdrevier (Wildjagdfarmen gemäß Artikel 32, Absatz 1, Buchstabe a) des Regionalgesetzes Nr. 17/1995), wobei die Ausübung der Jagdtätigkeit vom Konzessionär nur den ansässigen Jägern der Gemeinden auf der Latiumseite des Parks gestattet ist
Staatsangehöriger der Abruzzen, Latium und Molise und der entsprechenden angrenzenden Gebiete unter Einhaltung einer Jagdlast von 1 Jäger pro 40 Hektar;
- Revier mit programmierter Jagdverwaltung unter der Gerichtsbarkeit des Territorialgebiets der Jagd (ATC) FR1 (gehört zur Gemeinde Alvito), wo die Jagd nur Jägern gestattet ist, die in den Gemeinden auf der Latium-Seite des Nationalparks ansässig sind
der Abruzzen, Latium und Molise und des entsprechenden angrenzenden Gebiets, sofern sie im entsprechenden ATC registriert sind, unter Einhaltung einer Jagdlast von 1 Jäger pro 40 Hektar.
4. Die Wildschweinjagd (Sus scrofa) im Anschlussgebiet der Latiumseite des Nationalparks Abruzzen, Latium und Molise ist in der Zeit vom 1. November 2021 bis 31. Januar 2022 nur mittwochs, samstags und sonntags zu den angegebenen Zeiten erlaubt
in der regionalen Spezifikation, sofern nicht in Punkt 5 unten 5 vorgesehen. In den Gebieten der Region Latium, die zum als SPA IT7120132 klassifizierten besonderen Schutzgebiet mit der Bezeichnung „Nationalpark Abruzzen, Latium und Molise und angrenzende Gebiete“ gehören,
und fällt in das angrenzende Gebiet der Latium-Seite des Nationalparks Abruzzen, Latium und Molise Jagdsaison 2021/2022 es ist auch verboten:
• das Jagen von Wildschweinen bei der Jagd und die daraus resultierende ausschließliche Verwendung von Giratas und das Schießen aus dem Hinterhalt als Jagdtechniken für Wildschweine üben;
• Durchführung von Jagdaktivitäten im Monat Januar 2022, mit Ausnahme der selektiven Jagd auf Huftiere und Wildschweine sowie der Pirsch an zwei im Voraus festgelegten Tagen in der Woche, für SPAs, gemäß dem Jagdkalender für die Saison 2021/2022;
• die Jagdtätigkeit abweichend gemäß Art. ausüben. 9, Absatz 1, der Richtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30. November 2009;
• die Aufstockung von Wildtieren zu Jagdzwecken durchführen, mit Ausnahme derjenigen, die auf Jagdfarmen durchgeführt werden, und solcher, die mit Wildtieren durchgeführt werden, die aus den Aufstockungs- und Fanggebieten stammen, die sich auf demselben Gebiet befinden.
6. Bis zu einer Verordnung für das Jagdmanagement sesshafter Arten im angrenzenden Gebiet der Latiumseite des Nationalparks Abruzzen, Latium und Molise, die die Einrichtung spezifischer Verwaltungsbezirke vorsieht, am ISPRA-Vorschlag Die Anzahl der während der Jagdaktion eingesetzten Hilfsmittel ist begrenzt (sowohl im geplanten Jagdgebiet als auch für den Teil der Wildjagdunternehmen), wie unten dargestellt:
– maximal zwei Spürhunde pro Besatzung für die Jagd auf Feldhasen und Füchse;
– Verbot der Fuchsjagd in Teams mit Spürhunden;
– maximal 2 Vorsteh- oder Jagdhunde Waldschnepfe, Fasan, Wachtel und Rebhuhn.
7. Die Grenzen des angrenzenden Gebiets der Latiumseite des Nationalparks Abruzzen, Latium und Molise werden gemäß Artikel 32 des Gesetzes vom 6. Dezember 1991, Nr. 394, festgelegt. 209, wie in der beigefügten kartografischen Ausarbeitung (Anhang A) dargestellt und integraler Bestandteil der oben genannten DGR Nr. 2021/41 veröffentlicht im offiziellen Bulletin der Region Latium Nr. 27 vom 04.
8. Das Verwaltungsorgan des Territorialjagdgebiets (ATC)FR1, verwaltet die Pläne und Probenahmeprogramme und regelt mit dem Kriterium der täglichen Mobilität die Anzahl der zugelassenen Jäger, die mindestens zwei Tage lang übermitteln
die monatliche Liste der in der dezentralen Landwirtschaftszone Südlatium und in der Nationalparkverwaltung der Abruzzen, Latium und Molise zugelassenen Personen.
9. Vor Beginn der Jagdsaison lDer dezentrale Landwirtschaftsbereich Südlatium wird nach Rücksprache mit der Nationalparkverwaltung Abruzzen, Latium und Molise die Verfahren für die Datenerfassung im angrenzenden Gebiet der Latiumseite des Nationalparks Abruzzen, Latium und Molise festlegen
und Informationen über die Wildschweinpopulation (Sus Scrofa), auch durch Schlachtberichte.
10. Für alles, was in diesem Dekret nicht ausdrücklich vorgesehen ist, gelten die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 157/92, zum Regionalgesetz Nr. 17/95 und ihre nachfolgenden Änderungen, zu DCR n. 450/98 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen zum DGR Nr. 612/2011 und der Jagdkalender und die Jagdverordnung für die Jagdsaison 2021/2022.
11. die Compliance-Prüfung Die Prüfung der im Anschlussgebiet der Latiumseite des Nationalparks Abruzzen, Latium und Molise geltenden Bestimmungen wird den durch die geltende Gesetzgebung vorgesehenen Stellen übertragen.
Wie man eine Wirtschaft schafft „Heute beginnt endlich der Dialog mit den Institutionen. Drei Jahre Arbeit haben es ermöglicht, etwas zu schaffen, das in unserem Land schwer zu erkennen ist: Made in Italy. Bisher war die Lieferkette für Wildfleisch...
Mehr sehen