Pianas Vorschlag
Identifiziert durch Beschluss des Vorstands Ligurien, auf Vorschlag des für Landwirtschaft und Jagd zuständigen Vizepräsidenten Alessandro Piana, die Kriterien für die Verteilung der Einnahmen aus regionalen Steuern, die gemäß der geltenden Gesetzgebung (Regionalgesetz 29/1994) den Territorialjagdgebieten und Alpenbezirken zugewiesen werden sollen , Artikel 42, Absatz 2).
Zielspezifische Einschränkungen
„Wir haben uns an die spezifischen Zielvorgaben gehalten“, erklärt Stadtrat Alessandro Piana, „die regionalen Konzessionsgebühren für die Ausstellung der Jagdlizenz und die Gebühren für feste Einsätze und Wildtierjagdunternehmen.“ Die spezifischen Kriterien bestimmen nämlich die Art und Weise der Zuweisung der gebundenen Ressourcen, die sich auf eine Quote von mindestens 25 % der für die Erfüllung ihrer Aufgaben zugewiesenen Summe beziehen.
Ansässige Jäger
Den einzelnen Territorialjagdgebieten bzw. Alpenbezirken wird daher eine Quote von mindestens 35 % bezogen auf die Zahl der ansässigen Jäger, mindestens 40 % bezogen auf das jagdbare Agro-Forst-Weidegebiet und der Rest für zugeteilt besondere Bedürfnisse wie Ausgaben für außergewöhnliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Ausrottung der Afrikanischen Schweinepest. Was die konkreten Kriterien für die Zuteilung der gesetzlich vorgesehenen 10 %-Quote für die Bewirtschaftung von Jagdverbotszonen und Wildschutzoasen anbelangt, so erfolgt die Zuteilung je zur Hälfte nach der Zahl der ansässigen Jäger und zur Hälfte nach der landwirtschaftlich genutzten Fläche bzw. der Forstwirtschaft -Weidegebiete jedes Territorialjagdgebiets oder Alpengebiets“ (Quelle: Region Ligurien).