Sie wurden in der VIII. Regionalkommission des genehmigt Lombardei die vom Stadtrat vorgelegten Änderungsanträge zum Thema Jagd Barbara Mazzali von Fratelli d'Italia zu Pdl 195 „Zweite Gesetzesrevisionsgesetzordnung 2021“.
JAGDKARTE „Die Vermerkung der ausschließlichen Jagdform und des zugewiesenen Territorialgebietes bzw. Alpenjagdgebietes erfolgt durch jedes Territorialgebiet bzw. Alpenrevier, das diese in einer gesonderten Liste vermerkt. Jede Anmerkung muss innerhalb von fünf Tagen der zuständigen Regionalstelle mitgeteilt werden.
„Die Änderung zielt darauf ab, die Kommunikation der Wahl der Jagdform zu vereinfachen, indem diese Möglichkeit auch an die ATC/CA delegiert wird“, erklärte Mazzali.
KRITERIEN UND REGISTRIERUNGSMETHODE „Jeder regelmäßig beim ATC oder CAC registrierte Jäger kann nach dem ersten Jagdmonat und für maximal 10 Jagdtage einen anderen Jäger beherbergen, der die gleiche Form der Wanderjagd gewählt hat, auch wenn er in einer anderen Region ansässig ist.“ Dem Gast mit Wohnsitz in einer anderen Region wird eine Tagesgenehmigung zum Preis von 50 Euro ausgestellt, die von der Gebietsregion oder dem Alpenjagdgebiet auf der Grundlage von im Einvernehmen mit der Region und der Provinz Sondrio für das betreffende Gebiet festgelegten Modalitäten erstellt wird Gästen mit Wohnsitz in der Region Lombardei wird eine kostenlose Genehmigung ausgestellt; Bei der Mitnahme von Dauerwild durch den Gast obliegt die Kennzeichnung auf der Jagdkarte dem Gastgebermitglied.
„Die Änderung klärt und regelt endgültig die Möglichkeit für Jäger aus der Lombardei und solche außerhalb der Region, bei einem Bekannten untergebracht zu werden, der Mitglied von ATC oder CAC ist“, erklärte Mazzali.
JAGDÜBUNG IN EXKLUSIVER FORM „Der in der Lombardei ansässige Jäger, der sich ab dem dritten Sonntag im Oktober für eine der Jagdformen entschieden hat, kann in allen Territorien ein kostenloses Paket von 10 Tagen erhalten.
Tierschutzkontrolle „Mit der Novelle soll festgelegt werden, wer Vorbereitungskurse für Wildtiermanagement organisieren kann“, sagte Mazzali. Diese Kurse werden von der Region und der Provinz Sondrio reguliert und die entsprechenden Qualifikationen sind in den jeweiligen Zuständigkeitsgebieten gültig.
Wildtierkontrolle/2 „Die Region Lombardei und die Provinz Sondrio regeln Zusatzkurse für von den Provinzen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Regionalgesetzes 7/2016 zugelassene Betreiber, wenn sie nicht über die in den Absätzen 3 und 5 genannten regulatorischen Anforderungen verfügen.“ Mazzali erklärte: „Die Änderung bringt definitiv Klarheit in das uralte Problem der Anerkennung von Wildtierfachkräften, indem sie die Schulungsanforderungen und organisatorischen Fähigkeiten der Kurse klar definiert und die Möglichkeit schafft, die Vorbereitung bereits anerkannter Fachkräfte durch spezifische Zusatzkurse anzupassen.“ Programme ISPRA“.
Dies sind die in der VIII. Kommission genehmigten Änderungen, die dann im Regionalrat diskutiert werden. „Meine Arbeit zur Unterstützung der Jagdwelt geht weiter“, sagte Barbara Mazzali, „und das sind alles Schritte vorwärts, um die Gesetzgebung zu klären und sie gegenüber Jägern fair zu gestalten.“