Die Entscheidungen der Region Piemont
Mit Beschluss des Regionalrates vom 26. August 2022, Nr. 2-5539 "Afrikanische Schweinepest. Genehmigung zur Durchführung einiger Jagdtätigkeiten auf Wildschweine in den Sperrgebieten I und II gemäß VO (EU) 440/2022, ungeachtet der Verordnung vom Ministerium für Gesundheit (OM) vom 13 „Um die Wirksamkeit von Entvölkerungsmaßnahmen zu erhöhen und das Risiko der Ausbreitung der Infektion zu verringern, wurde beschlossen, Folgendes zu genehmigen:
- in den Sperrzonen I und II nur in den Gebieten, in denen auf der Grundlage der Erklärung des außerordentlichen Kommissars für die PSA die Errichtung der Sperren abgeschlossen ist, und außerhalb derselben die Jagdübung auf Wildschweine mit dem Einsatz von Hunden (maximal 3);
- in den Sperrzonen I und II nur in den Gebieten, in denen auf der Grundlage der Erklärung des außerordentlichen Kommissars für die PSA die Verlegung der Sperren abgeschlossen ist, und innerhalb derselben: Selektionsjagd auf Wildschweine Einzelform ohne Hunde und Kontrollinterventionen gemäß Artikel 19 des Gesetzes 157/1992.
Fünf Lose
Es wird anerkannt, dass am 16. September 2022 eine spezifische Mitteilung des außerordentlichen Kommissars eingegangen ist, in der Folgendes angegeben ist:
LOS 1: ABGESCHLOSSENE ARBEITEN
LOS 2: ARBEITEN IM WESENTLICHEN ABGESCHLOSSEN
LOS 3: AUSZUFÜHRENDE ARBEITEN
LOS 4: ABGESCHLOSSENE ARBEITEN
LOS 5: ARBEITEN IM WESENTLICHEN ABGESCHLOSSEN
Sperrgebiete
Angesichts der oben genannten Mitteilung und unter Berücksichtigung dessen, was in der oben genannten DGR zum Ausdruck kommt, teilen wir Ihnen mit, dass ab dem 18. SEPTEMBER 2022 Folgendes zulässig ist:
- in der Sperrzone I (Puffer), außer in dem Teil des Territoriums, der in das ATC AL3 zurückgeht, die Ausübung der Jagd auf Wildschweine unter Verwendung von Hunden (maximal Nr. 3), alle geplanten Jagden auf andere Arten und die Jagdauswahl wie festgelegt durch den aktuellen regionalen Jagdkalender 2022/2023;
- in der Sperrzone II auf der Grundlage der Anträge des ATC AL3-AL4 und im Gebiet des ATC AL2 und in der Gemeinde Mombaldone, die unter das ATC AT2 fallen, ungeachtet der Bestimmungen des aktuellen regionalen Jagdkalenders 2022/2023 ist genehmigt ab dem 02. OKTOBER 2022 die Eröffnung der Wildschweinjagd in Form der programmierten Jagd, unbeschadet dessen, was im letzten Absatz angegeben ist;
- innerhalb der Gehege, auch wenn nicht in der gesamten Sperrzone II durchgeführt, die Ausübung der planmäßigen Jagd auf alle anderen Arten (außer Schwarzwild), wie sie im aktuellen Landesjagdkalender 2022/2023 festgelegt sind, sowie die Jagd auf Selektion andere Arten.
Es ist zu beachten, dass in den in den Sperrzonen I und II enthaltenen Gebieten, in denen der Zaun nicht fertiggestellt ist, sowie in den Jagdfarmen und Jagdfarmen, die in diese Gebiete fallen, keine Form der Wildschweinjagd oder irgendeine Kontrolltätigkeit stattfindet autorisiert. gleichzeitig.
Schließlich wird an die Einhaltung der Normen erinnert, die zum Thema Biosicherheit vorgeschrieben sind und in der oben genannten Entschließung des Regionalrats vom 26. August 2022, Nr. 2-5539.