In der Sitzung vom 06 wurde die Regionalrat der Toskana genehmigte zwei separate Resolutionen zum „Plan für die Probenahme der Wildschweinarten in geeigneten GebietenJagdjahr 2021/22“ und die „Ergänzende Maßnahmen zum Wildschweinmanagement im geplanten Jagdgebiet 2021/22“. Der erste Akt legt die Zahlen fest, die sich auf die beziehen Artenrückzugspläne, in Bezug auf geeignete Gebiete, die zu den programmierten Jagdbezirken gehören, in AFV, AAVV und Jagdgebiete. Im Beschluss über die „Hilfsmaßnahmen“ für die Wildschweinhaltung werden die Eingriffe bei der Jagd auf Wildschweine in einem ungeeigneten Gebiet mit der Form des Gejagten geregelt.
Diese Aktivitäten werden unter der Schirmherrschaft von ATC stattfinden, in Bereichen, die von ihm mit Hilfe der beim ATC registrierten und von Zeit zu Zeit von diesem identifizierten Teams identifiziert wurden. Diese Tätigkeiten können in durchgeführt werden Zeitraum 1. Oktober – 31./Dezember 2021 für geplante Jagdaktivitäten im Gebiet und vom 1. November bis 31. Januar für die Jagdreservierungsgebiete, für maximal zwei Tage in der Woche, außer Dienstag und Freitag, ab 10:00 Uhr morgens (Quelle: CCT).