Während der letzten Sitzung der Dritten Ständigen Kommission von Regionalrat Venetien Unter dem Vorsitz von Marco Andreoli (Liga Veneta) wurde Vizepräsidentin Cristina Guarda (Grünes Europa), an der Regionalrat Cristiano Corazzari teilnahm, inkardiniert und anschließend verabschiedet illustrierte den Entwurf des Regionalgesetzes Nr. 77, auf Initiative des Regionalrates, mit dem Titel „Regionaler Wildjagdplan (2021-2026), Neufestlegung der Gültigkeitsdauer des regionaler Wildtierjagdplan genehmigt mit regionalem Gesetz vom 5. Januar 2007, Nr. 1 und Änderungen des Regionalgesetzes vom 9. Dezember 1993, Nr. 50 Regeln zum Schutz der Fauna und der Jagd“.
Zu Beginn konzentrierte sich die Kommission vor allem auf die Untersuchungsmethoden und Anhörung der Stakeholder zu dem im Folgenden vorgestellten umfangreichen Gesetzesvorschlag anhand einer Nachvollziehbarkeit des komplexen Vorverfahrens. Der Vorschlag ist in vier Kapitel und neun Artikel gegliedert. Zusammenfassend ist in Kapitel I vorgesehen, die Gültigkeit des PFVR 31–2022 zum 2007. Januar 2012 erneut darzulegen, um dies zu erreichen Sicherstellung der Durchführung der kommenden Jagdsaison 2021/2022 in einem definierten Planungs- und Managementkontext; Das Kapitel sieht wie bei den vorherigen Neuformulierungen der Gültigkeitsdauer und aus den oben genannten Gründen vor, dass die Bestimmungen von Artikel 2 Absatz 3 der derzeit geltenden Durchführungsverordnung keine Anwendung finden PFVR 2007-2012 im Zusammenhang mit der Erneuerung der Verwaltungsorgane der Territorialjagdgebiete.
In Kapitel II, das sich auf den PFVR 2021–2026 bezieht, wird der PFVR 2021–2026 genehmigt, mit Angabe der Plandokumente und Umweltbewertungsdokumente, die mit dem Plan selbst verbunden sind, und die Gültigkeit und das Datum des Inkrafttretens des PFVR 2021–2026 werden festgelegt, identifiziert am Tag nach dem Ende der Jagdsaison 2021/2022. Kapitel III identifiziert Änderungen des Regionalgesetzes vom 9. Dezember 1993, Nr. 50 „Regeln zum Schutz der Fauna und zur Jagd“, funktionell zur Gewährleistung effektive Umsetzung von Planprognosen. Im Kapitel IV betreffend Übergangsbestimmungen und Aufhebungen sind Maßnahmen vorgesehen, die darauf abzielen, die Kontinuität der Verwaltungsorgane der Territorialjagdgebiete und Alpenreviere bis zur Regelung zu gewährleisten neue Führungsgremien bei der Umsetzung des PFVR 2021-2026. Die eingehendere Prüfung des Vorschlags wird in den nächsten Sitzungen der Kommission fortgesetzt (Quelle: Region Venetien).