Genehmigung von Beschlüssen
In der heutigen Sitzung wurde die Regionalrat der Toskana Auf Vorschlag der Vizepräsidentin Stefania Saccardi genehmigte es die Beschlüsse über die Durchführung der Voreröffnung und die Sammlung der vorgesehenen Arten. Insbesondere ist zu beachten, dass die Pre-Opening-Tage am Samstag, 2. September und Sonntag, 3. September (von 6. bis 19. Sommerzeit) ausschließlich im Hinterhalt stattfinden. Es ist zu beachten, dass die Jagd an diesen Tagen ausschließlich von registrierten Einwohnern der Toskana und ausschließlich im ATC des Jagdresidenz, in dem der Jäger registriert ist, und auf der Grundlage der spezifischen Bestimmungen des Jagdkalenders 2023-2024 durchgeführt werden kann . Die Verwendung der elektronischen Karte (App Toscaccia) ist zwingend erforderlich, in der die geschlachteten Tiere vermerkt werden müssen. Diese Vorrichtung ermöglicht es auch, die Sammlung einzelner Arten zu unterbrechen, wenn die maximale zusammenklappbare Quote erreicht ist. Die digitale elektronische Karte Toscaccia App, die bei der Voreröffnung obligatorisch ist, kann in jedem Fall von dem Jäger, der die Papierkarte wieder verwenden möchte, vor der allgemeinen Eröffnung, spätestens am 16, deinstalliert werden.
Die zu nehmende Art
Die zu beprobenden Arten sind: Turteltaube (Streptotelia turtur), Türkentaube (Streptotelia decaocto), Star (Sturnus vulgaris) und Haustaube (Columba livia forma Domestica). Für die wilde Turteltaube gilt eine Entnahme von 5 Tieren pro Tag und Jäger bis zum Erreichen der sammelbaren Quote, maximal jedoch 10 Tiere pro Jagdsaison. Für die Starart ist eine tägliche Beprobung von 20 Tieren pro Jäger vorgesehen, insgesamt also maximal 100 Tiere für die Jagdsaison. Die Ausnahmeregelung für den Star (Sturnus vulgaris) muss auf folgende Weise erfolgen:
in den Weinbergen, Olivenhainen und Obstgärten sowie in deren Nähe im Umkreis von 100 Metern; Die Probenahme ist auch bei verstreuten Vegetationskernen (mindestens zwei Pflanzen) zulässig, sofern diese im Boden vorhanden sind.
in Gegenwart hängender Früchte und in Gebieten, in denen unblutige Abschreckungssysteme zum Schutz der Pflanzen vorhanden sind;
Weitere Details
Für die Türkentaube ist eine tägliche Probenahme von 10 Stück pro Jäger vorgesehen, bis die Fangquote von maximal 50 Stück pro Jagdsaison erreicht ist. Die außerordentliche Sammlung der Art der Türkentaube (Streptopelia decaocto) darf ausschließlich auf dem Land erfolgen, auf dem Herbst-Winter-Getreide, Frühjahrsgetreide oder Öleiweißpflanzen (wie z. B. Sonnenblumen, Sojabohnen, Raps) angebaut werden , Ackerbohnen) gesät wurden oder vorhanden sind. , Ackerbohnen, Erbsen, Kichererbsen, Färberdistel, Flachs) sowie in deren Nähe im Umkreis von 100 Metern in der Zeit von der Aussaat bis zur Ernte des Erzeugnisses; Bei der Taube ist eine tägliche Probenahme von 20 Stück pro Jäger vorgesehen, wobei die Gesamtmenge pro Jagdsaison auf 200 Stück begrenzt ist. Abweichend davon darf die Beprobung der Taubenarten ausschließlich auf Flächen erfolgen, auf denen Kulturen von Herbst-Winter-Getreide, Sommergetreide oder Öleiweißkulturen gesät wurden oder vorhanden sind (z. B. Sonnenblumen, Sojabohnen, Raps). , Ackerbohne, Ackerbohne, Erbse, Kichererbse, Färberdistel, Flachs) sowie in deren Nähe im Umkreis von 100 Metern in der Zeit von der Aussaat bis zur Ernte des Produkts; Es liegt in der Verantwortung von Federcaccia Toscana – Unione Cacciatori Toscani, gemeinsam mit Anuu Migratoristi Toscana, die Texte der oben genannten Resolutionen zu verbreiten, sobald sie im BURT der Region Toskana veröffentlicht werden (Quelle: FIDC-UCT).