Freigesprochen wegen dürftiger Tatsachen. Dies ist die Entscheidung des Richters des Gerichts von Forlì dagegen zwei Jäger aus Cesenatico, ein Dreißigjähriger und ein Siebzigjähriger. Die beiden wurden von der für Jagdmissbräuche zuständigen Provinzpolizei im November 2019 in einem gleichnamigen Jagdgebiet kontrolliert. Cesenatico-Gebiet. Bei der Kontrolle stellte sich insbesondere heraus, dass die beiden verstärkte akustische Anrufe getätigt und zu Boden geschlagen hatten ein Exemplar einer orientalischen Halsbandtaube, eine nicht jagdbare Art.
Der Richter hielt das Verbrechen für nicht existent die Verwendung von Rückrufen und vor allem hielt er die Tötung des geschützten Exemplars für besonders heikel und akzeptierte damit die Verteidigungsthese des Anwalts Francesco Minutillo. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 800 Euro gefordert jeder (Cesena heute).