Leider nach a Ausbruch des aviären H5N1 (hoch pathogenes Virus) in einer Putenfarm in der Provinz Verona, gab das Gesundheitsministerium eine Mitteilung heraus 21 Oktober, in denen ein generelles Verwendungsverbot besteht Live-Anrufe Anatidae und Charadriformes in den Zonen A und B (siehe Punkt 3), sowie das Verbot der Aussetzung von Avifauna zur Wildtieraufstockung (siehe Punkt 4), immer ausschließlich in Zonen A und B. Wir wiederholen, dass das Verbot nur und ausschließlich die Gemeinden (laut Liste) in den als A und B klassifizierten Gebieten Italiens betrifft und das Verbot insbesondere deren Bewegung betrifft.
Wer hält sie ordnungsgemäß gemeldet am Verwendungsort oder im Jagdposten Sie dürfen sie NICHT bewegen und müssen vor Ort gelassen werden. In anderen Gebieten Italiens bleibt ihre Verwendung oder Bewegung erlaubt. Es ist kaum nötig, in dieser unglücklichen Situation darauf hinzuweisen, dass die Anrufe live sind - insbesondere in der Provinz Verona - Sie waren nicht brauchbar und daher sicherlich kein möglicher Übertragungsträger und dass die Verfügbarkeit der Jagdwelt in der Überwachung deraquatische Vogelwelt abgerissen wurde nicht angemessen bewertet. Hoffen wir für alle, dass der Notfall so schnell wie möglich ein schnelles Ende findet (Quelle: ACMA).