Tierschutz - Amtsblatt: Die Zwinger müssen neue Qualitätsstandards einhalten und Tierschützern die Türen öffnen.
Neue Hundehüttenordnung. Der Zutritt von Tierschützern zu allen Einrichtungen ist gesetzlich geregelt.
Für im Zuständigkeitsbereich befindliche streunende Hunde sind weiterhin die Kommunen zuständig; Von nun an müssen die Bürgermeister sie jedoch unter Berücksichtigung ihrer Natur als empfindungsfähige Tiere verwalten. Nach diesem Grundsatz werden für die Zwinger genaue Qualitätsparameter ermittelt.
Die Strukturen, lesen wir in der Verordnung, sie müssen über eine sanitäre Genehmigung verfügen, haben einen Tierarzt als Gesundheitsmanager, Förderung der Adoption von Hunden durch die Bürger, den Zugang von Tierschutzvereinen vorsehen und sicherstellen sowie an mindestens drei Tagen in der Woche für die Öffentlichkeit zugänglich. Endlich die Zwinger sie dürfen eine Kapazität von nicht mehr als zweihundert Hunden haben. Neben der Festlegung, dass die in den Zwingern untergebrachten Hunde sterilisiert, mit Mikrochips versehen und im Hunderegister eingetragen sind, regelt und schützt die Bestimmung die Gesundheit der vier Beine auch im Falle der Übertragung auf andere Strukturen.
Diese Verordnung bestätigt das beständige Engagement von Staatssekretär Martini, der beim Thema Tierschutz politischen Willen, besondere Kompetenz und hohe Sensibilität an den Tag legt“.
Quelle: www.Cacciapassione.com-Büro für Öffentlichkeitsarbeit.