Es gibt viele i Venezianische Jäger die zu jeder Jahreszeit die Toskana erreichen, und es gibt ebenso viele toskanische Anhänger von Diana, die den umgekehrten Weg gehen. Aus diesem Grund hat unser Verband an die Jagdämter der beiden Regionen geschrieben und um ein Austauschabkommen gebeten, das Jäger aus den beiden Regionen begünstigt: „Wir möchten hiermit den Vorschlag für ein Treffen für ein Abkommen zwischen den Regionen Toskana und Venetien formulieren.“ zur Gesetzgebung der Region Toskana, auf die im DPGR 5 Nr. Bezug genommen wird. 9R „Verordnung zur Umsetzung des Regionalgesetzes vom 2017. Januar 48 n. 12“ sieht die Möglichkeit der Zulassung nichtansässiger Jäger zum toskanischen ATC gemäß den in den Artikeln 1994 und 3 festgelegten Grenzen und Methoden vor;
Ebenso sieht die Gesetzgebung der Region Venetien ... die Möglichkeit vor, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Beziehungen Jäger aus anderen Regionen in ihre ATCs aufzunehmen. Es wird als angemessen erachtet, Ihren Regionen vorzuschlagen, Folgendes zu bewerten:
Jäger aus jeder der beiden Regionen, die einen Jagdaufenthalt in der anderen beantragen möchten, haben Vorrang vor denjenigen, die eine Registrierung in anderen ATCs beantragen, und haben das Recht, ab dem ersten Tag der Jagdsaison unter Einhaltung der Jagdvorschriften Jagdtätigkeiten auszuüben Kalender; Jäger aus einer der beiden Regionen, die in der anderen eine Jagdresidenz erhalten, erwerben das Recht, unter Einhaltung der in der jeweiligen Verordnung festgelegten Zugangsbestimmungen das Paket von Tagen für die Jagd auf Zugwild zu nutzen. Die Region Toskana kann im Rahmen der durch ihre Verordnung (DPGR 48R/2017) festgelegten gegenseitigen Beziehungen Jägern aus der Region Venetien die Jagd auf ihrem Territorium auf folgende Weise gestatten.
Annahme von Anträgen venezianischer Jäger auf Registrierung in einem toskanischen ATC, bei dem es sich nicht um eine Jagdresidenz handelt, innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen. Für diese Registrierung als weiteres ATC gelten die nachstehend gemeinsam aufgeführten Bestimmungen: „Bei gleichzeitigen Öffnungen haben venezianische Jäger ab dem dritten Sonntag im September Zugang zu den ATCs der Region Toskana.“ An einer Registrierung interessierte Jäger reichen innerhalb der Fristen einen Antrag beim ATC-Verwaltungsausschuss ein. Die Mitteilung der Zulassung durch das ATC und die Zahlung der Teilnahmegebühr stellen die Qualifikation für die Jagdübung dar. Es wird festgelegt, dass im Rahmen einer Gegenseitigkeitsvereinbarung für das Jagdjahr 2020/2021 venezianische Jäger, die von der Jagdmobilität in der Toskana profitieren, eine Gebühr in Höhe von ______ Euro zahlen müssen.
Für den angegebenen Zweck gestattet die Region Venetien Jägern aus der Region Toskana, auf ihrem Territorium die Jagd mit den folgenden Methoden auszuüben: Vorrangiger Empfang, innerhalb der durch die Gesetzgebung für die Registrierung toskanischer Jäger in einem ATC der Region Venetien festgelegten Grenzen nicht und Jagdresidenz. Für diese Registrierungen als weitere ATC gelten folgende Bestimmungen in Bezug auf den ersten verfügbaren Jagdtag: „Bei gleichzeitigen Öffnungen können toskanische Jäger ab dem dritten Sonntag im September auf die ATC der Region Venetien zugreifen.“ Interessierte Jäger müssen innerhalb der durch die regionale Gesetzgebung festgelegten Fristen einen Antrag einreichen. Die Mitteilung der erfolgreichen Zulassung und die Zahlung der Anmeldegebühr begründen die Zulassung zur jagdlichen Ausübung. Im Rahmen einer Gegenseitigkeitsvereinbarung wird festgelegt, dass toskanische Jäger, die von der Jagdmobilität in Venetien profitieren, für das Jagdjahr 2020/2021 eine Gebühr zahlen müssen, um identifiziert zu werden.
Telebuchungen durch venezianische Jäger, die unterwegs in die Toskana reisen, erfolgen über das regionale Jagdbuchungssystem der Toskana. Reservierungen durch toskanische Jäger, die unterwegs zu den ATCs in Venetien reisen, erfolgen über das Telebuchungssystem, das von den einzelnen ATCs in Venetien zur Verfügung gestellt wird, wie im Einzelnen angegeben. Zur Ausübung der Drückjagd auf Wildschweine sind Mannschaften aus den unterzeichnenden Regionen in dem Umfang und in der Art und Weise willkommen, die in den jeweiligen regionalen Vorschriften vorgesehen sind. Bei wesentlichen Änderungen der Jagdvorschriften, die Auswirkungen auf die derzeit bestehenden Jagdgegenseitigkeitsbedingungen haben, kann die Vereinbarung geändert werden. Die ATCs der Region Toskana und der Region Venetien, je nach Gebiet aufgeteilt, werden die technisch-betrieblichen Einzelheiten für die ordnungsgemäße Verwaltung des Abkommens bereitstellen. Für die Zwecke der Vereinbarung gelten die Bestimmungen des Kalenders der Gastgeberregion. Jagdtage, die im Wechsel durchgeführt werden, werden auf die maximal zulässige Anzahl wöchentlicher Jagdtage angerechnet. Für Jäger, die keinen Jagdsitz haben, gelten als wöchentliche Jagdtage die von der Herkunftsregion festgelegten, sofern diese restriktiver sind.