Die Provinz Benevento hat die Verordnung für genehmigt Fuchsjagd im Hinblick auf das Jagdjahr 2015-2016. Grünes Licht gab Präsident Claudio Ricci, der der Resolution auf Vorschlag des Branchenmanagers zustimmte. Es handelt sich um eine Disziplinarstrafe, die auf der Grundlage des regionalen Gesetzes zu diesem Thema erstellt wurde und bereits vor einigen Tagen mit einer befürwortenden Stellungnahme dem technischen Wildjagdausschuss der Provinz vorgelegt wurde. In diesem Fall hatte das Gremium unter Vorsitz des Generalsekretärs der Provinz Präsident Ricci gebeten, die Verordnung umgehend zu verabschieden und an alle Gemeinden Benevents weiterzuleiten.
Die Fuchsjagd ist nur in Anwesenheit des Pirschhundes und in Zusammenarbeit mit Jägergruppen, die im Jagdgebiet von Benevento ansässig sind, gestattet. Darüber hinaus muss die Jagd unbedingt genehmigt werden und darf einige Pufferzonen nicht außer Acht lassen: Konkret liegt die Entfernung zu den Regionalparks 500 Meter und zu den Gebieten, in denen die Jagd verboten ist, 150 Meter. Darüber hinaus werden Jäger zur Einhaltung weiterer wichtiger Auflagen verpflichtet.
Einer der wichtigsten Punkte ist zweifellos die sofortige Anzeige offensichtlicher Anzeichen früherer Krankheiten bei den getöteten Füchsen, die durch Kontaktaufnahme mit den Veterinärdiensten der ASL oder denen des Experimentellen Zooprophylaktischen Instituts erfolgen muss. Was sieht die Spezifikation sonst noch vor? Die Fuchsjagd dauert bis zum 31. Januar, während der Zulassungsantrag des Teams bis zum 15. Januar eingehalten werden muss.
Ein ordnungsgemäß autorisiertes Team besteht aus mindestens fünf Jägern, und jeder einzelne Jäger kann während derselben Jagdsaison nur Teil eines Teams sein. Der Vorarbeiter hat die Aufgabe, die Namen der anderen Jäger, den Beginn und das Ende der Aktivität, die Anzahl der getöteten Tiere und den Ort der Tötung aufzuschreiben. Die Verordnung sah dann absolute Verbote vor.
Insbesondere darf Einzelschussmunition nicht für den gesamten Tag der Eintragung in das Teamfuchsjagdregister zurückgehalten werden. Am selben Tag wird es nicht einmal möglich sein, andere Arten abzuschießen Tierwelt. Darüber hinaus ist es verboten, Schrotflinten zu verwenden, die zusätzlich zu der Patrone im Lauf mehr als die gesetzlich zulässigen zwei Patronen enthalten. Schließlich mangelt es nicht an Sicherheitsregeln: Jeder Jäger muss bei der Fuchsjagd eine gelb oder orange phosphoreszierende Weste tragen, um immer sichtbar zu sein.