Abiturprüfung
Mit dem nahenden 31. März für die Einreichung der Formulare in Papierform für den Antrag auf Zulassung zur Prüfung für die Qualifikation für die Auswahljagd auf die Wildschwein-, Reh-, Damwild-, Hirsch- und Mufflonarten erinnern wir an die Aufmerksamkeit aller interessierten Jäger auf die unterstützende Rolle, die von den Jagdunterstützungszentren gespielt wird, die von gegründet wurden Toskanischer Federcaccia UCT. Unsere CAV-Betriebsbüros werden im Einvernehmen mit der Region Toskana Unterstützungsdienste für alle Benutzersuchenden bei der Vorbereitung und Einreichung von Anträgen in elektronischem Format (Verfahren, das ab dem 2023. April XNUMX obligatorisch wird) über das RT-Caccia-Portal durchführen .
Die Instanzen
Die Region Toskana hat die Informationen auf ihren Kanälen veröffentlicht, die im Folgenden zusammengefasst sind:
„Wir informieren die Benutzer von hunter, dass es ab dem 1. April 2023 nicht mehr möglich ist, die folgenden Anträge in Papierform einzureichen:
Jährliche Verlängerung von Festanstellungen. Alle Instanzen zur Teilnahme an den Auswahljagdprüfungen (Schwarzwild, Rehwild, Damwild, Mufflon und Rothirsch).
Die Einreichung der oben genannten Anfragen an die Region ist ausschließlich über das Online-Verfahren auf dem Regionalportal RTCACCIA zulässig. Um auf das RT CACCIA-Portal zuzugreifen, muss sich der Jäger über CNS (National Service Card-Activated Health Card) oder SPID (Public Digital Identity System) mindestens der zweiten Ebene oder CIE (Electronic Identity Card) authentifizieren. Es wird empfohlen, vorzugsweise den Google Chrome-Browser zu verwenden.
Jagdprofil
Sobald der Jäger das RT-CACCIA-Portal betreten hat, kann er auch sein eigenes Jagdprofil einsehen, das alle seine jagdbezogenen Daten enthält (allgemeine Informationen, Kontaktdaten, Qualifikationen, ATC-Registrierungen, festgelegte Jagdeinsätze). Es ist möglich, die Tutorials zu konsultieren, die alle Informationen und Hinweise liefern, die für einen einfachen Zugang zum RT Caccia-Portal erforderlich sind.
WICHTIG:
Anträge, die nach dem 31 in Papierform gestellt werden, können nicht mehr angenommen und etwaige Papiermarken nicht erstattet, sondern nur eventuell zurückgegeben werden.“ (Quelle: FIDC).