mit dem regionaler Exekutivbeschluss Nr. 226 vom 06 Die neue Disziplinarordnung für die Jagdführung und -ausübung wurde genehmigt Eber in Provinz Salerno für die Jagdsaison 2020-2021. Die Jagd auf Wildschweine ist in dem im Jagdkalender angegebenen Zeitraum erlaubt, der mit der Resolution Nr. des Regionalrats genehmigt wurde. 322 vom 30.06.2020: Die Wildschweinart (Sus scrofa) ist jagdbar vom 1. Oktober bis 31. Dezember, ausschließlich bei genehmigten Jagden, gemäß den Angaben des Jagdkalenders.
In Jagdgebieten, die Jagdmannschaften zugeordnet sind in Verfolgung, unterliegt dem Wildtiermanagement - Wildschweinjagd, es ist verboten, diese Art in einer anderen Form zu jagen in kollektiver Form. Bei der Drückjagd auf Wildschweine ist das Töten anderer Tierarten außer dem Fuchs (Vulpes vulpes) verboten. Die Verwendung gebrochener Bleimunition und bei Schrotflinten ist die Verwendung von Schrotflinten grundsätzlich verboten Kaliber über 12 und unter 5,6 mm. Bei gezogenen Läufen hingegen ist die Verwendung eines Leerhülsenkalibers kleiner als verboten 40 mm. Auch die Jagd auf Wildschweine mit dem Bogen ist erlaubt. Zur Treibjagd auf Wildschweine sind ausschließlich folgende Teams zugelassen:
Zu. im Jagdgebiet von Salerno ab einem Minimum 25-Komponenten;
B. im Jagdterritorium der an den PNCVD angrenzenden Gebiete ab mindestens 20 Mitgliederi;
Der Antrag auf Bestätigung des Gebiets muss, unter Androhung eines Ausschlusses, die Angabe des Akronyms des Gebiets (z. B. Zone Z001), in dem man jagen möchte, in der Rangfolge enthalten; Der von den „neuen“ Teams eingereichte Antrag muss unter Androhung des Ausschlusses Folgendes enthalten: die Angabe der Abkürzung der Zone in der Reihenfolge ihrer Priorität (z. B. Zone Z001), in der Sie jagen möchten, und zwei Robbenreserven; Der Jäger kann nur einer Wildschweinjagdgruppe beitreten.