Eine bevorstehende Neuheit
Ab dem 1. Februar wird mit dem Inkrafttreten der im vergangenen Oktober genehmigten Verordnung 48/r eine Neuheit eintreffen, die das Leben für Inhaber von festen Absteckungen und Besucher erschweren wird in der Toskana. Bis zum 31. Januar konnte die Besucherliste nämlich jederzeit im Laufe des Jahres geändert werden.
Zugriff auf Gissi-Absteckungen
Ab dem 1. Februar hingegen kann es nur mit der jährlichen Erneuerung vom 1. bis 28. Februar mitgeteilt werden, wie aus dem Artikel der Verordnung hervorgeht, den wir beifügen:
Art. 63 Zugang zu festen Hinterhalten
Während der jährlichen Bestätigungsphase meldet der Inhaber der Berechtigung zur festen Absteckung der zuständigen Struktur des Regierungspräsidiums die Liste der Besucher der Absteckung.
Aktuelle Prioritäten
Im Moment sehen wir also zwei Prioritäten:
Erinnern Sie die Jäger daran, dieser Formalität während der jährlichen Erneuerung, der einzigen Möglichkeit, die Besucherliste zu erstellen oder zu ändern, größte Aufmerksamkeit zu widmen.
Um darauf hinzuweisen, dass wir bei der Änderung der Bestimmung 48/r darum gebeten hatten, die Liste zu streichen und sie durch eine einfache schriftliche Erklärung des Eigentümers der Post zu ersetzen. Leider ist unsere Forderung nach Bürokratieabbau nicht nur unbeachtet geblieben, sondern das Verfahren hat sich sogar noch verkompliziert. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, die Region aufzufordern, einzugreifen und den Text vor seinem Inkrafttreten zu ändern, um den Jägern diese Unannehmlichkeiten zu ersparen (Quelle: Arci Caccia).