Auch in diesem Jahr die Tauschverträge tra die Region Toskana und die von Umbrien und Latium. Wenn Sie auf diesen Link Delibera_n.1214_del_07-09-2020-Attachment-A klicken, finden Sie die mit der Region Umbrien getroffenen Vereinbarungen und wenn Sie darauf klicken, die mit der Region Latium Delibera_n.1214_del_07-09-2020-Attachment-B. Dies sind die wichtigsten Punkte der Vereinbarungen:
TOSKANA / UMBRIEN
Diese Vereinbarung gilt für die Jagdsaison 2020/2021.
Jäger aus den beiden Regionen, die beabsichtigen, eine Jagdresidenz in der anderen als der Wohnsitzregion zu beantragen, haben Vorrang vor denjenigen, die eine Registrierung im ATC (als zusätzliches ATC) benötigen, und sind vom ersten Tag an berechtigt, die Jagdtätigkeit auszuüben. Jagdgewinn, einschließlich einer eventuellen vorzeitigen Eröffnung, unter Beachtung des Jagdkalenders. Für Jäger, die eine Registrierung beim ATC benötigen, ist der erste Jagdtag der dritte Sonntag im September und die Tage werden von der Herkunftsregion festgelegt, wenn sie restriktiver sind.
Die Region Toskana erlaubt Jägern aus der Region Umbrien, die Jagd auf ihrem Territorium auf folgende Weise auszuüben:
- Vorrangige Annahme, bis zu einem Höchstbetrag von 700 Einheiten, der Anträge auf Registrierung in den ATCs umbrischer Jäger innerhalb der Grenzen, die durch die Vorschriften für die Registrierung in den toskanischen ATCs festgelegt sind. Solche Inschriften
den umbrischen Jägern die Jagd auf alle im Jagdkalender vorgesehenen Arten im ausgewählten ATC ab dem in Punkt A angegebenen Datum zu ermöglichen. Die betreffenden Jäger müssen innerhalb der von der regionalen Gesetzgebung festgelegten Fristen einen Antrag beim ausgewählten ATC stellen. Die Mitteilung der Zulassung und die Zahlung der Anmeldegebühr begründen einen Anspruch auf die Jagdübung.
- Verfügbarkeit, nach Reservierung, täglicher Plätze, die für umbrische Jäger reserviert sind, die in den toskanischen ATCs vom 1. Oktober bis zum Ende der Jagdsaison für die Jagd auf wanderndes Pirschwild oder für die Jagd auf Huftiere genutzt werden können.
- Es wird festgelegt, dass im Rahmen einer Gegenseitigkeitsvereinbarung die umbrischen Jäger, die von der Jagdmobilitätsübung in der Toskana profitieren, für das Jagdjahr 2020/2021 eine Gebühr in Höhe von 35,00 zahlen
EUR;
Die Region Umbrien erlaubt Jägern aus der Toskana vorrangig, auf ihrem Territorium auf folgende Weise zu jagen:
- Vorrangige Annahme bis maximal 700 Einheiten von Anträgen auf Registrierung in den ATCs toskanischer Jäger innerhalb der Grenzen der reservierten Plätze, die in den Vorschriften für die Registrierung in den ATCs von Umbrien vorgesehen sind. Diese Inschriften erlauben toskanischen Jägern die Jagd auf alle im gewählten ATC aufgeführten Arten ab dem in Punkt 1 genannten Datum; Interessierte Jäger müssen innerhalb der in der regionalen Verordnung 6/2008 festgelegten Fristen einen Antrag beim ATC-Verwaltungsausschuss einreichen. Die Mitteilung der Zulassung und die Zahlung der Teilnahmegebühr begründen einen Anspruch auf die Jagdübung;
- Bereitstellung von n. 3.989 Plätze, die nach Reservierung in den ATCs von Umbrien von toskanischen Jägern zusammen mit Jägern aus anderen Regionen, mit denen ähnliche Vereinbarungen geschlossen wurden, wie folgt genutzt werden können: ATC Nr. 1 bis zu 1.580 Plätze, ATC Nr. 2 bis 1.409 Sitzplätze, ATC-Nr. 3 bis 1.000 Plätze, für insgesamt maximal 20 Jagdtage auf Zugwild von der Pirsch.
- Es wird festgelegt, dass die toskanischen Jäger, die von der Jagdmobilitätsübung in Umbrien profitieren, im Rahmen einer Gegenseitigkeitsvereinbarung für das Jagdjahr 2020/2021 eine Gebühr von 35 € zahlen;
TOSKANA / LAZIO
Diese Vereinbarung gilt für die Jagdsaison 2020/2021.
Jäger aus jeder der beiden Regionen, die beabsichtigen, eine Jagdresidenz in der anderen zu beantragen, haben Vorrang vor denen, die eine Registrierung für weitere ATCs benötigen, und sind dazu berechtigt
die Jagdtätigkeit ab dem ersten Tag der Jagdsaison gemäß den Jagdkalendern durchzuführen; Jäger aus einer der beiden Regionen, die in der anderen eine Jagdresidenz erhalten
sie erwerben das Recht, unter Einhaltung der in den jeweiligen Verordnungen festgelegten Zugangshöchstgrenzen das Tagespaket für die Jagd auf Zugwild zu nutzen.
Die Region Toskana erlaubt Jägern im Rahmen der durch ihre Verordnung (DPGR 48R / 2017) festgelegten gegenseitigen Beziehungen
von der Region Latium, unbeschadet der unter Punkt A genannten Bestimmung, auf folgende Weise:
Vorrangige Annahme innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen von Anträgen auf Registrierung in einem toskanischen ATC, das kein Jagdwohnsitz ist und von Jägern aus Latium gestellt wird. Für diese Registrierung als weiteres ATC gelten ab dem ersten nutzbaren Jagdtag folgende Bestimmungen: „Im Falle zufälliger Öffnungen können Latium-Jäger ab dem dritten Sonntag im September auf die ATCs der Region Toskana zugreifen.
- An einer Registrierung interessierte Jäger reichen ihre Bewerbung fristgerecht beim ATC Management Committee ein. Die Mitteilung der Zulassung durch das ATC und die Zahlung der Teilnahmegebühr begründen einen Anspruch auf die Jagdübung.
- Verfügbarkeit der täglich für die Jagdmobilität verfügbaren Plätze nach Reservierung, wobei mindestens 965 Plätze für Latium-Jäger reserviert sind, die in den toskanischen ATCs vom 1. Oktober 2020 bis zum Ende des 31. Januar 2021 für die Jagd auf Pirsch verwendet werden sollen Jagd auf Huftiere für maximal 18 Tage pro Jäger.
- Es wird festgelegt, dass die Jäger aus Latium, die von der Jagdmobilität in der Toskana profitieren werden, im Rahmen einer Gegenseitigkeitsvereinbarung für das Jagdjahr 2020/2021 eine Gebühr in Höhe von 35,00 Euro zahlen;
Die Region Latium gestattet Jägern aus der Region Toskana im Rahmen der nachstehenden Beziehungen die vorrangige Ausübung der Jagd auf ihrem Hoheitsgebiet, unbeschadet der in genannten Bestimmungen
Punkt a), wie folgt:
- Vorrangige Aufnahme innerhalb der durch die Gesetzgebung festgelegten Grenzen für die Registrierung toskanischer Jäger in einem ATC von Latium, die kein Jagdwohnsitz sind. Für solche Registrierungen als zusätzliches ATC gelten für den ersten nutzbaren Jagdtag folgende Bestimmungen: „Im Falle zufälliger Öffnungen haben toskanische Jäger ab dem dritten Sonntag im September Zugang zu den ATCs der Region Latium“.
- Interessierte Jäger müssen einen Antrag innerhalb der von der regionalen Gesetzgebung festgelegten Fristen stellen.
Die Mitteilung der Zulassung und die Zahlung der Anmeldegebühr begründen einen Anspruch auf die Jagdübung.
- Bereitstellung von n. 965 Tagesplätze, nutzbar für die mobile Jagd auf wanderndes Pirschwild in Latium ATCs, vom 1. Oktober 2020 bis zum Ende des 31. Januar 2021, für maximal 18 Tage pro Jäger, nach Reservierung gemäß dem beigefügten technischen Protokoll, erstellt von der zuständige Regionalstellen.
- Es wird festgelegt, dass im Rahmen einer Gegenseitigkeitsvereinbarung für das Jagdjahr 2020/2021 die toskanischen Jäger, die von der Jagdmobilität in Latium profitieren, eine Gebühr von 35,00 Euro zahlen;