Sergio Berlato, Regionalrat von Veneto und Vorsitzender der Dritten Ständigen Kommission, stellte einen Antrag zur Klärung der Lizenzgebühren Fähigkeiten zoophiler Wächter. Wie von Berlato selbst angegeben, ist der Regionalrat daher aufgefordert, das umzusetzen jüngste Entscheidung des Staatsrates. Tatsächlich stellte die Justizbehörde vor etwa zwei Wochen klar, dass diese Wachen nicht in das Jagdgebiet eingreifen dürfen. Zweifel an ihren Pflichten ein für alle Mal klären und über Vorrechte.
Ziel des Antrags ist es, Initiativen zur Wiederherstellung der Ordnung ins Leben zu rufen, da die zoophilen Wärter allzu oft über ihre eigentliche Rolle hinausgegangen sind. Laut Berlato bekräftigt der Staatsrat das Urteil was bereits im nationalen Jagdrecht vorgesehen ist in Bezug auf die Personen, die zur Überwachung der Jagd befugt sind: Letztere ist nur zoophilen Wachen vorbehalten, die durch die verschiedenen regionalen Gesetze anerkannt sind.
Die Wachen der Tierschutzvereine hingegen sind nur im Besitz der Präfekturerlass und kann nur auf Haustiere aufpassen. Unter anderem, wie im Antrag erwähnt, Zoophile Wachen benötigen zur Selbstverteidigung keine Pistole und nehmen nicht die Aufgaben der Kriminalpolizei wahr. Am Ende der offiziellen Erklärung des Stadtrats heißt es: „Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der faktische Missbrauch so schnell wie möglich unterbunden wird".