Der Regionalrat von Puglia genehmigte zwei regionale Regulierungspläne in Bezug auf Fuchs-Drückjagd er ist gut auch für die gemeinsame Wildschweinjagd. Beide Dokumente müssen dem Präsidenten des Regionalrates zur Einholung der obligatorischen, aber nicht bindenden präventiven Stellungnahme der zuständigen Ratskommission übermittelt werden. Was war mit diesen Dokumenten vorgesehen?
Bei der Fuchsjagd beträgt der erlaubte Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Januar, und zwar mit Hilfe des Begleithundes und des Versteckhundes. Die Jagd ist mittwochs und sonntags möglich: Die Teilnahme ist Jägern gestattet, die ordnungsgemäß beim ATC Apulien registriert sind und über eine Jagdkarte verfügen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5, das Maximum auf 15, einschließlich Schlagmännern und Bowlern. Was die Uhrzeit betrifft, wird sie am genehmigten Tag jedoch zwischen 7 und 15 Uhr liegen. Die zu verwendende Munition muss Bleibruchmunition sein, wobei die Größe der Kugeln nicht größer als die der „Null“-Munition sein darf (3,9 mm).
Die kollektive Wildschweinjagd hingegen kann abwechselnd oder jagdlich erfolgen. Für diese Probenahme können gezogene oder glatte Schusswaffen mit manueller oder halbautomatischer Einzelladung in den gesetzlich festgelegten Kalibern verwendet werden. Auch Schrotflinten mit 2 und 3 Läufen sind nicht ausgeschlossen: Das Mindestkaliber für den gezogenen Lauf beträgt 6,5 Millimeter, für die Luscia 20. Schließlich wird zerbrochene Munition nicht zugelassen.