Am 3 Regionalrat der Lombardei den Ergänzungen zugestimmt Jagdkalender 2017-2018. Das Dokument, das während der Sitzung Nr. 235 unter dem Vorsitz von Vizepräsident Fabrizio Sala das Okay erhalten hat, enthält die für alle geltenden Bestimmungen Regionale Territorialämter. Wie der Abschnitt Bergamo der Federcaccia betont, stehen jedoch noch weitere Bestimmungen aus, insbesondere die möglichen zusätzlichen Tage, Maßnahmen auf der Lerche, die Wildtaschen von Huftieren im Rahmen der Selektionsjagd und der Alpenhuhnarten.
Von welchen Integrationen sprechen wir im Detail? In den Anhängen, die Federcaccia Bergamo öffentlich gemacht hat, wird vor allem auf die vom 1. Oktober bis 19. November dieses Jahres in allen Alpendistrikten ausschließlich mittwochs und sonntags erlaubte Wanderjagd verwiesen, mit Ausnahme der Selektionsjagd auf Huftiere. Bei alpinen Galliform-Jägern ist die sofortige Anbringung des vom Bezirk selbst gestellten unbeweglichen Kennzeichens erforderlich.
Auch sollte nicht vergessen werden, wie das Töten von Waldschnepfe aus fester Entsendung und aus vorübergehender Entsendung ist verboten. Schließlich ist der UTR vor Beginn der Selektionsjagd für jede einzelne Art eine detaillierte Liste der zu dieser Sammelform zugelassenen Jäger mit zugeordneten Köpfen und unveränderlichen Markierungen zu übermitteln.