Aufgebot der Wölfe
Seit dem 15. Juni 2023 ist das Landesgesetz über geschützte Weideflächen und Maßnahmen zur Wolfsjagd in Kraft, dessen Durchführungsverordnung am 8. August von der Landesregierung genehmigt wurde Landesregierung Bozen. Es tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Regionalbulletin in Kraft. Nachdem Rom das Gesetz nicht angefochten hatte, wurde am 4. August 2023 nach zähen Verhandlungen und dem Zugeständnis an ISPRA von 15 statt 10 Tagen für die Stellungnahme die wichtigste Voraussetzung für die Bestimmungen zur Wolfsabgabe geschaffen. „Aus rechtlicher Sicht sind nun die wichtigen Schritte getan, um auch Wölfe mitnehmen zu können.
Schutzgebiete
Das Landesgesetz sieht vor, dass hierfür Weideschutzgebiete ausgewiesen werden müssen, die Durchführungsverordnung regelt die Modalitäten der Ausweisung dieser Schutzgebiete“, sagt Landesrat Arnold Schuler, der die Verordnung der Landesregierung vorgelegt hat. Die Durchführungsverordnung umfasst die vom Direktor der Forstabteilung festgelegten Kriterien für die Ausweisung von Weideschutzgebieten, die Methoden zur Meldung der Aktivitäten zur Abschreckung und Entfernung des Wolfes und die Methoden zur Überwachung derselben.
Schäferhunde und mehr
Folglich werden Almen als Weideschutzgebiete ausgewiesen, wenn eine großflächige Umzäunung, eine dauerhafte Bewirtschaftung mit oder ohne Hunden oder der Einsatz von Schutzhunden aus sachlichen Gründen (Gelände, technisch-wirtschaftliche Zumutbarkeit) nicht möglich ist. Dies gilt beispielsweise für Weiden, die von Wanderern, Radfahrern oder Wildtieren überquert werden: Die Öffnungen in den Zäunen könnten offen gelassen werden. Ein weiteres Kriterium betrifft den Hirten bzw. Schäferhund: Eine Alm wird zum Weidegebiet, wenn nicht mindestens zwei Hirten im Dienst sind und für diese keine angemessene Unterbringung gewährleistet ist. Auch Schäferhunde benötigen eine geschützte Unterbringung. Ist diese nicht vorhanden, wird die Weide zum Weideschutzgebiet erklärt. Wölfe werden vom Jagd- und Fischereiamt in Zusammenarbeit mit Jagdagenten überwacht. Die Überwachung ist auf verschiedenen Wegen geplant: Die Spuren der Wölfe (Kot, Urin, Haare, Speichel) werden ausgewertet und typisiert, Sichtungen und Geheule werden aufgezeichnet, es gibt Fotofallen und Sendestationen (Quelle: Provinz Bozen).