Der Leiter der Sektion Jagdorganisation der Region Umbrien, Umberto Sergiacomi, illustrierte den Mitgliedern der Dritten Ratskommission den Entwurf des neuen Jagdkalenders für die Jagdsaison 2022-23. Es beginnt am Sonntag, den 18. September, andere Tage des Monats sind Mittwoch, der 21., Samstag, der 24., Sonntag, der 25. und Mittwoch, der 28. September. Für die restliche Jagdsaison ist die Jagd an drei Tagen in der Woche nach Wahl des Jägers erlaubt, unbeschadet der Jagdruhe am Dienstag und Freitag. Eine Anhörung der Jagdverbände wird erwartet.
Die Art TORTORA wurde noch nicht in den Kalender aufgenommen, da es für diese Art sehr genaue Vorschriften gibt, die besagen, dass sie nur bei Vorliegen bestimmter Daten aus früheren Jagdsaisonen genommen wird, deren Karten noch unter Kontrolle sind, also in der Faunal-Hunting Council wurde vereinbart, die Einführung der Turteltaubenart und eine mögliche neue erste Saisoneröffnung auf einen späteren Akt zu verschieben.
In der Zeit vom 3. Oktober bis 27. November 2022 ist die Jagd auf das Pirschen von Zugwild in der gesamten Region montags, mittwochs, donnerstags, samstags und sonntags erlaubt: In diesem Zeitraum darf der Jäger unbeschadet der Jagd die Begrenzung auf drei Tage a Woche Ihrer Wahl, müssen 2 zusätzliche Tage auf der Karte vermerken, indem Sie nur das entsprechende entsprechende Kästchen ankreuzen.
JAGDBARE ARTEN UND ZEITEN
Vom 18. September 2022 bis 31. Oktober 2022 im WACHTEL; vom 18. September 2022 bis 31. Dezember 2022 auf die folgenden Arten: WILDKANINCHEN - Fasan (männlich) - MERLO - STARNA • ROTES REBHUHN - SILVILAGO; vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 auf die folgenden Arten: ALLODOLA; vom 18. September 2022 bis 30. November 2022 für die weibliche PHAGIAN-Art; vom 18. September 2022 bis 30. Januar 2023 auf die folgenden Arten: ALZAVOLA - MARZAIOLA - GERMANO REALE - COLOMBACCIO - GHIANDAIA - GREY CORNACCHIA - GAZZA - SNAKE-SNAKE - CANAPIGLIA - CESENA - CODONE - WHISTLE - FOLAGA - WHISKER - GALLINELLA D'IT - MORETTA-PORCIGLIONE - BOTTACCIO-DROSSEL - KNOCHENDROSSEL-FUCHS; vom 18. September 2022 bis 11. Dezember 2022 für die Art: HASE; vom 16. Oktober 2022 bis 16. Januar 2023 an die Wildschweinarten in den von RR34 / 1999 vorgesehenen Formen ausschließlich am Donnerstag, Samstag und Sonntag. Für die Sammlung dieser Art wird empfohlen, ungiftige Munition zu verwenden. In Wildjagdfarmen beginnt die Sammlung zugelassener Arten, die gemäß den genehmigten Sammelplänen durchgeführt wird, am 18. September 2022 und endet am 31. Dezember 2022, mit Ausnahme der Arten PHAGIAN (männlich und weiblich), FUCHS, GERMANO REALE , COLOMBACCIO, die bis zum 30. Januar 2023 eingenommen werden kann. In landwirtschaftlichen Jagdbetrieben beginnt die Sammlung zugelassener Arten am 18. September 2022 und endet am 30. Januar 2023 Die Regionalverwaltung behält sich das Recht vor, die Jagd auf die Art im Falle von Frostwellen, die länger als drei aufeinanderfolgende Tage andauern, auszusetzen, indem sie eine Aussetzungsmaßnahme mit der Entscheidung der Verwaltung und ihrer Veröffentlichung auf der regionalen Website und in den Hauptmedien erlässt.
VENATORISCHER TAG
Die Jagd ist zu den unten angegebenen Zeiten erlaubt: vom 18. September bis 30. September von 6.20 bis 19,15 Uhr; vom 1. Oktober bis 16. Oktober von 6,30 bis 18,45 Uhr; vom 17. Oktober bis 29. Oktober von 6,45 bis 16.30 Uhr; vom 30. Oktober bis 15. November von 6,00 bis 17,15 Uhr (Sonnenzeit); vom 16. November bis 30. November von 6,15 bis 17,00 Uhr; vom 1. Dezember bis 15. Dezember von 6,30 bis 16.45 Uhr; vom 16. Dezember bis 31. Dezember von 6,45 bis 17.00 Uhr; vom 1. Januar bis 15. Januar von 6,45 bis 17,15 Uhr; vom 16. Januar bis 30. Januar von 6,30 bis 17.30 Uhr. Ausnahmen sind: Selektionsjagd auf Huftiere, erlaubt von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang; Jagd auf die Waldschnepfe, die eine Stunde später beginnt und eine Stunde vor den oben genannten Zeiten endet.
KARNER
Jeder Lizenzinhaber darf pro Jagdtag folgende Wildtiere erlegen: PHAGIER - STARNA - HASEN - WILDKANINCHEN: insgesamt zwei Köpfe, davon nur ein HASE und ein STARNA; QUAGLIA, CODONE: 5 Kleidungsstücke mit maximal 25 Kleidungsstücken pro Saison; BOTTACCIO-DROSSEL - FLASCHENDROSSEL • MERLO und CESENA: 20 Köpfe insgesamt; ALLODOLA: 10 Artikel mit maximal 50 Artikeln pro Saison; ELEVATOR - CANAPIGLIA - PFEIFE - GERMANO REALE - MARZAIOLA - SCHAUFEL - MORETTA - FOLAGA - WASSERHENNE - PORCIGLIONE - SCHLANGE - WHISKER - COLOMBACCIO: 10 Köpfe insgesamt; BECCACCIA: 3 Kleidungsstücke mit maximal 20 Kleidungsstücken pro Saison. Die maximale Gesamtzahl an wandernden Wildköpfen, die täglich getötet werden darf, beträgt 20 Einheiten (Quelle: Region Umbrien).