Eine nicht dauerhafte Krankheit
Ein aktuelles Urteil von Consiglio di stato rückt eine besondere Situation in den Mittelpunkt, die mit der Erlaubnis zum Tragen von Schusswaffen zu tun hat. Nach Ansicht der Richter kann eine Untauglichkeit oder eine vorübergehende Pathologie in keiner Weise einen Grund für den Entzug der Lizenz darstellen. Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Augenkrankheit, von der der Protagonist der Geschichte dann genesen ist.
Das Urteil der TAR
Das regionale Verwaltungsgericht der Emilia Romagna war der gleichen Meinung und stimmte im Jahr 2017 der Frau – einer Wachfrau – zu. Die Präfektur wetterte jedoch gegen dieses Urteil, das die Umkehrbarkeit des Urteils nicht berücksichtigte Pathologie. Die Erklärung lautet bald: „Die momentane Sehstörung hätte die Fähigkeit, die Waffe zu Hause zu behalten, tatsächlich nicht beeinträchtigt.“
Die Beruhigungen der Ärzte
Die Diagnose stammt aus dem Jahr 2015: Drei Monate lang war die Frau nicht in der Lage gewesen, Waffen zu benutzen, ein Zeitraum, der sich dann um weitere 180 Tage verlängerte. Der Staatsrat hat nach Rücksprache mit den Militärärzten, die den Wachmann behandeln, eine Anordnung erlassen: Nach den Zusicherungen kam das oben genannte Urteil.