Die TAR Emilia-Romagna hat die Anhörung in der Sache nicht rechtzeitig anberaumt, trotz der von den Anwälten der Region vorgelegten Anträge auf Ansetzung der Anhörung selbst. Wir werden daher darüber informiert, dass der Regionalrat heute verpflichtet ist, die Verordnung der Emilia-Romagna umzusetzen. Romagna TAR n. 543 vom 7. September 2023, der mit Beschluss Nr. 1518 vom 11. September 2023. Dies führt zu einer Änderung der Schlusstermine der Jagdsaison für mehrere wandernde Arten wie es die Verordnung vorschreibt.
Die Termine im Detail
Dies sind die Schlusstermine der Jagdsaison für die betreffenden Arten:
Stockente – 20
Gadwall – 20
Pfeifente – 20
Codon – 20
Löffeler – 20
Garganey – 20
Blässhuhn – 20
Teichhuhn – 20
Wasserschiene – 20
Snipe – 20
Schneebesen – 20
Waldschnepfe – 31
Cesena – 10
Singdrossel – 10
Redwing – 10
Weitere wichtige Details
Die folgenden Schlusstermine bleiben unverändert:
Moretta (nur aus Festeinsätzen für Jäger, die die Eignungsprüfung für die Moretta-Sammlung bestanden haben) – 31
Tafelente – 31
Rabenvögel und Ringeltauben – 17
Blaugrün – 20
Fuchs – Jagd in vom ATC und AFV autorisierten Teams
Fasan – 31 im SPz
Für die Jagd auf Huftiere und die Sammlung von Tauben ändert sich nichts. Die Ausnahmeregelung wird bei Erreichen von 20.000 im Regionalportal erfassten Tieren bis zum 31 geschlossen. (Quelle Region Emilia Romagna)