Die Wahl der Region Marken
La Regionalrat der Markenhat auf Vorschlag von Ratsmitglied Andrea Maria Antonini mit der Genehmigung des regionalen Jagdkalenders 2023–2024 begonnen, mit dem Hauptziel, ein Gesetz zu verabschieden, das die regulatorischen und technischen Grundsätze respektiert und darauf abzielt, Aussetzungen so weit wie möglich zu vermeiden und Unterbrechungen der Jagdsaison aufgrund von Beschwerden beim Verwaltungsgericht.
Der Zeitpunkt der Aktion
Ziel von Ratsmitglied Andrea Maria Antonini war es, den Jagdkalender bis Mai 2023 zu verabschieden. Eine Revolution im Vergleich zur Vergangenheit, da im vergangenen Jahr ein ähnlicher Beschluss am 18. Juli angenommen und die endgültige Genehmigung am 1. August erfolgte. Nach dem TAR-Urteil vom 15. Februar 2023 zum letzten Jagdkalender konnte mit der Bewertung des ersten Vorschlags für einen Jagdkalender begonnen werden. Dies sind die Betriebsphasen:
– Am 14. März wurde mit der Einberufung der Leitstelle der regionalen Jagdverbände ein erster Vorschlag für einen Jagdkalender erarbeitet, der alle Anfragen der Verbände sammelte. Dieser Vorschlag stellte die umfangreichste Form des Jagdkalenders dar, mit der größten Anzahl jagdbarer Arten und Jagdtagen.
– Am 17. März 2023 wurde der Vorschlag an ISPRA weitergeleitet, um die nach nationaler Gesetzgebung erforderliche Stellungnahme einzuholen.
– Am 15. Mai wurde nach Einholung der Stellungnahme der ISPRA die Leitstelle der regionalen Jagdverbände einberufen. um den endgültigen Vorschlag des Jagdkalenders zu besprechen.
Als Ergebnis des Treffens wurden die Aspekte des endgültigen Jagdkalenders von allen anwesenden Vertretern der regionalen Jagdverbände, auch auf der Grundlage von Vermittlungen, geteilt.
Ein gut kalibrierter Kalender
Die Entscheidung der TAR Marken zum regionalen Jagdkalender 2022–2023 wies die Berufung der Umweltverbände zurück, die die übermäßig langen Probenahmezeiten tadelten. Vor diesem Hintergrund schlagen der Assessor Andrea Maria Antonini und der Regionalrat die Genehmigung eines Jagdkalenders vor, der die Sammlung der größtmöglichen Anzahl jagdbarer Arten für den größtmöglichen Zeitraum und in Übereinstimmung mit den Gesetzen und jüngsten Urteilen ermöglichen soll. Der Zweck der Entschließung besteht daher darin, einen Jagdkalender vorzuschlagen, der den Jägern sichere Abholzeiten garantiert und vor Einsprüchen vor den Verwaltungs-, Steuer- und Zivilgerichten geschützt ist. Aus diesem Grund werden die meisten Garantiereferenzen in den Probenahmezeiten und relativen jagdbaren Arten identifiziert, die im letztjährigen Jagdkalender angegeben sind, was durch das Urteil der TAR Marken legitimiert wurde.
Der Jagdkalender auf einen Blick
a) Turteltaube (Streptopelia turtur): am 2., 3., 6. September 2023 und vom 17. September bis 22. Oktober 2023 gemäß den im Abschnitt „Jagd auf Turteltauben“ angegebenen Methoden.
b) Krickente, Stockente und Knäkente: am 2., 3., 6., 9., 10. und 13. September 2023 gemäß den im Abschnitt „Voreröffnungsjagd“ angegebenen Methoden und vom 17. September 2023 bis 15. Januar 2024.
c) Ringeltaube: am 9., 10. und 13. September 2023 gemäß den im Abschnitt „Voreröffnungsjagd“ angegebenen Methoden und vom 17. September 2023 bis 22. Januar 2024.
d) Wachteln: am 13. September 2023 gemäß den im Abschnitt „Voreröffnung der Wachteljagd“ festgelegten Verfahren und vom 17. September bis 30. Oktober 2023.
e) Eichelhäher, Elster, Nebelkrähe: am 2., 3., 6., 9., 10., 13. September 2023 gemäß den im Abschnitt „Voreröffnungsjagd“ angegebenen Methoden und vom 17. September 2023 bis 15. Januar 2024.
f) Hase, Wildkaninchen, Fasan, Rebhuhn, Rebhuhn: vom 17. September bis 3. Dezember 2023:
− Für die Arten Hase, Fasan und Rebhuhn schränkt die Region auf Vorschlag des ATC-Verwaltungsausschusses den Zugang zur Sammlung ein und/oder verkürzt die Fristen für die Sammlung im jeweiligen Gebiet unter Verwaltungskompetenz;
− Im AAFFVV, wo die Jagd auf Hase und Fasan nach besonderen jährlichen Beprobungsplänen möglich ist, endet die Jagdsaison für den Hasen am 10. Dezember und für den Fasan am 31. Dezember.
g) Rebhuhn: Die Entnahme der Art ist mit Ausnahme des ATC MC 2 im Rahmen des von der Region genehmigten spezifischen Bewirtschaftungsplans und gemäß den Bestimmungen des von der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen ihnen genehmigten nationalen Bewirtschaftungsplans für Rebhühner nicht gestattet der Staat, die Regionen und die autonomen Provinzen Trient und Bozen.
h) Fuchs: vom 17. September 2023 bis 31. Januar 2024 gemäß den im Abschnitt „Fuchsjagd“ genannten Methoden.
i) Merlo: vom 17. September bis 31. Dezember 2023.
l) Singdrossel, Cesena, Rotdrossel: vom 17. September 2023 bis 20. Januar 2024.
m) Feldlerche: vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2023.
n) Gadwall, Codone, Widgeon, Shoveler: vom 17. September 2023 bis 31. Januar 2024 (vom 21. bis 31. Januar 2024 ist die Jagd nur in der Form „Pirsch“ erlaubt).
o) Moriglione: vom 17. September 2023 bis 31. Januar 2024 gemäß den im Abschnitt „Jagd auf Moriglione“ angegebenen Methoden.
p) Reiherenten: vom 15. Oktober 2023 bis 31. Januar 2024 (vom 21. bis 31. Januar 2024 ist die Jagd nur in der „Schleich“-Form erlaubt).
q) Bekassine, Wasserralle, Schneebesen, Blässhuhn, Teichhuhn: vom 17. September 2023 bis 31. Januar 2024.
r) Kämpfer: vom 17. September bis 8. Oktober 2023 gemäß den im Abschnitt „Jagd auf den Kämpfer“ angegebenen Methoden.
s) Waldschnepfe: vom 1. Oktober 2023 bis 20. Januar 2024 gemäß den im Abschnitt „Jagd auf Waldschnepfe“ angegebenen Methoden.
t) Wildschweine mit Sammlung in kollektiver Form (gejagt und gewendet) und in individueller Form (mit Ausnahme der Selektionsjagd): mittwochs, samstags und sonntags nach folgendem Kalender:
– Provinzen Fermo, Ascoli Piceno: vom 15. Oktober 2023 bis 14. Januar 2024.
– Provinzen Pesaro und Urbino, Ancona, Macerata: vom 1. November 2023 bis 31. Januar 2024.