Ein Notfall, den es zu bewältigen gilt
Der für die Überwachung und Bewältigung der Afrikanischen Schweinepest (ASF) zuständige Kommissar, Vinzenz Caputo, hat eine Verordnung unterzeichnet, die genau diese Pathologie betrifft und die es mit denjenigen zu tun hat, die sich erlauben, die Kontrolle von Wildschweinen zu behindern. Vorhersagen sind sehr wichtig und zielen darauf ab, die Krankheit wirksamer einzudämmen.
Die strafrechtlichen Konsequenzen
In dem in den letzten Stunden herausgegebenen Text lesen wir Folgendes: „Während der Gültigkeitsdauer dieser Verordnung sind alle Beschädigungen, Manipulationen oder Behinderungen von Operationen während der Fangaktionen zur Entvölkerung von Wildschweinen in Sperrgebieten ausgeschlossen.“ Für die Zwecke der Ausrottung der Afrikanischen Schweinepest gelten die Bestimmungen der Artikel 340 – Unterbrechung eines öffentlichen Amtes oder Dienstes oder einer Dienstleistung von öffentlicher Notwendigkeit – und 500 – Ausbreitung einer Pflanzen- und Tierseuche – des Strafgesetzbuches anwenden " .
Sperrgebiete
In der Verordnung heißt es weiter: „In bebauten Gebieten, in denen vorübergehend Fangeinrichtungen errichtet werden, kann die zuständige Kommunalbehörde im Einvernehmen mit den Bürgermeistern den regelmäßigen Besuch des Gebietes untersagen, um weitere Verzögerungen bei Fangeinsätzen zu verhindern.“ die Ausbreitung des Virus“.