Erneuerung des Dekrets und der Lizenz
Das regionale Verwaltungsgericht Latium befasste sich mit einem ganz besonderen Fall, bei dem es um die Erteilung einer Waffenlizenz ging. Tatsächlich wandte sich ein Bürger an die TAR-Richter, nachdem ihm die Erneuerung seines Führerscheins zusätzlich zum Sicherheitserlass verweigert worden war. Die Motivation? Der Mann galt aufgrund der Verbindung mit als nicht vertrauenswürdig eine verurteilte Frau.
Die Gründe der TAR
Der TAR begründete seine Entscheidung wie folgt: „Die hier beanstandete Regelung beruht tatsächlich ausschließlich auf der Tatsache, dass der Beschwerdeführer mit einer bereits strafrechtlich sanktionierten Person verkehrt, und allein aus diesem Grund kam er zu dem Schluss, dass dieser Fall die Unzuverlässigkeit des Beschwerdeführers gegenüber seinen Pflichten nach sich zieht der private Wachmann“.
Nicht genug Argumente
Die Richter fügten dann hinzu: „Die von der Beklagten getroffene Maßnahme erfordert gerade im Hinblick auf die schwerwiegenden Folgen, die sie mit sich bringt (Verlust des Arbeitsplatzes), eine rechtzeitige und angemessene Begründung, die das Fehlen der erforderlichen Voraussetzungen objektiv darlegt und im Zweifel nicht widerrufen werden kann.“ Wahrnehmung der heiklen Aufgaben, die dem privaten Sicherheitsdienst und insbesondere dem Beschwerdeführer übertragen wurden. Die sentimentale Verbindung mit einer Person, die bereits von strafrechtlichen Sanktionen betroffen ist, ist kein ausreichendes Argument, um den Entzug des Polizeititels vorzusehen.“