Vor einigen Wochen hat der für Landwirtschaft zuständige Stadtrat, Johannes Martellotta, hatte einen eingeschriebenen Brief an geschickt Region Apulien und Handelsverbände, die eine Ausnahmegenehmigung beantragen Starenjagd, als Mindestsystem zur Verteidigung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen in der Region durch Landwirte. Eine erste Reaktion kam am 25. Juli letzten Jahres, als die Coldiretti Apulien informierte Martellotta über die positive Stellungnahme des Regionalen Technischen Komitees für Jagd und Wildtiere bezüglich der Rücknahme als Ausnahmeregelung für die Übertragung.
"Die Begründung konzentriert sich nicht nur auf den Schaden, der durch die Übertragung verursacht wird zu Ernten und landwirtschaftlichen Unternehmensstrukturen, aber auch zu Hygiene und Sicherheit, die durch die massive Anwesenheit von Vögeln stark beeinträchtigt werden - heißt es in der Dankesnote des Geschäftsführers von Coldiretti Puglia, Angelo Corsetti, der fortfährt: Coldiretti Puglia hat dies ebenfalls vorgeschlagen Rabenvögel jagen, in der Jagdsaison 2019/2020, ohne „Wildfangbegrenzung“, um den insbesondere durch Elstern verursachten Schäden an Feldfrüchten und anderen für die Landwirtschaft „nützlichen“ Vögeln entgegenzuwirken und diese zu verringern.“
Die geäußerten Meinungen von Regionales Technisches KomiteeSie sind zwar verpflichtend, aber nicht bindend. Aus diesem Grund wird nun eine konkrete Bestimmung vom Regionalrat erwartet, der darüber entscheiden wird, ob er diese vollständig oder nur teilweise berücksichtigt.