Kalenderaufhängung
Gestern Abend hat das Landesverwaltungsgericht Veneto lehnte den Antrag auf monokratische Vorsichtsmaßnahmen ab, d. h. die vom LAC geforderte Aussetzung des Jagdkalenders, und legte die kollegiale Diskussion im Ratssaal für den kommenden 19. Oktober fest.
Zeitspanne
Die Richter verwiesen auf den Zeitraum zwischen der Veröffentlichung des angefochtenen Rechtsakts (16) und der Zustellung der hier geprüften Berufung (08) in Bezug auf den Voreröffnungstermin des Jagdsets von der Region Venetien (2023).
Vorsichtsmaßnahmen
Darüber hinaus wurde der Antrag auf allgemeine Aussetzung des angefochtenen Beschlusses in dem Teil geprüft, in dem die Eröffnung der Jagd auf den 17. September 2023 im Vergleich zu dem von ISPRA angegebenen Datum des 1. Oktober 2023 für einige Arten vorverlegt wurde. in der Stellungnahme zum regionalen Jagdkalender, die Anlage a) zum angefochtenen Beschluss darstellt. Schließlich liegen für die TAR die im oben genannten Artikel 56 der Strafprozessordnung festgelegten Voraussetzungen für die Gewährung vorsorglicher Maßnahmen ohne ein Kreuzverhör zwischen den Parteien nicht vor.