Der erste Abschnitt von Kassationsgericht hat in den letzten Tagen interveniert, um sich eingehender mit einem Problem im Zusammenhang mit zu befassen Waffenverwahrung, immer sehr „heiß“ und mit äußerster Vorsicht zu bewerten. Nach Ansicht der Richter von Piazza Cavour liegt das Sorgerecht bei a viel umfassenderes Konzept und es kann nicht allein auf der Tatsache beruhen, dass es ein vollwertiges Verteidigungs- und Diebstahlschutzsystem gibt.
Dies bedeutet, dass ein Gelenkgehäusesystem nicht ausreicht, um es zu vermeiden polizeiliche Maßnahmen. Palazzaccio betonte insbesondere, wie jeder einzelne Richter die verschiedenen Fälle und Gewahrsamsmethoden prüfen und entscheiden kann, welche seiner Meinung nach am besten geeignet sind.
Bei dem vom Obersten Gerichtshof entschiedenen Fall handelt es sich um eine gestohlene halbautomatische Pistole in einer Wohnung, in der ein Mann lebt, der als Wachmann arbeitet. Seine Begründung bezüglich der komplexen Artikulation der Schublade wurde nicht übernommen validiert, ein neuer Präzedenzfall zu diesem vielschichtigen Thema.